Kapitel 6: Das Archivgut bewerten, klassieren und verpacken

Falls Dossiers zur Archivierung bestimmt sind, kann man die folgenden zwei Fälle antreffen:

  • entweder ist ein Dokumentenverwaltungs-System vorhanden und das Archivgut ist gemäss Registraturplan (vor-)klassiert; auch die Bewertung und die Sortierung sind bereits erfolgt, d.h., dass nur die zur dauernden Aufbewahrung bestimmten Dossiers archiviert werden;
  • oder diese Vorarbeit wurde nicht (oder nicht vollständig) gemacht und diese Aufgabe obliegt nun der für die Archivverwaltung verantwortlichen Person; in diese Kategorie fallen auch die Archivrückstände, d.h. alle im Laufe der Jahre in der Gemeinde aufbewahrten Dokumente, die noch keine besondere Bearbeitung (Bewertung, Vernichtung, Klassifikation, Verpackung, Inventar) erfahren haben.