Gletscherarchäologie

Als Folge der beschleunigten Klimaerwärmung gibt die Gletscherschmelze im Hochgebirge archäologische Zeugnisse frei. Das Alpenmassiv im Zentrum Europas wird seit prähistorischer Zeit begangen und die Walliser Pässe sind bevorzugte Verkehrswege nicht nur zwischen den Alpentälern, sondern auch zwischen dem Norden und Süden der Alpen. Die Oberfläche und Ränder von Gletschern, Eis- oder Schneefeldern liefern möglicherweise Reste und Objekte aus organischen Materialen von grossem Interesse; denn sie fehlen in anderen archäologischen Kontexten. Emblematische Entdeckungen der letzten Jahrzehnte im Kanton Wallis sind die Ausrüstung aus dem 3. Jahrtausend v. Chr. vom Schnidejoch oder die Hinterlassenschaften des « Söldners » vom Theodulpass aus dem 16. Jahrhundert.

Die Gletscherarchäologie ist eine neue wissenschaftliche Disziplin, welche die Inventarisierung, die Erhaltung und die Untersuchung der von Gletschern freigegebene Zeugnisse zum Ziel hat. Das Kantonale Amt für Archäologie entwickelt Hilfsmittel zur Überwachung dieser durch die Schmelze der Schneedecke und den Rückzug der Gletscher befreiten Zeugnisse. Solche Elemente sind durch das Eis konserviert und ab dem Moment, ab welchem sie von ihrem Schutzmantel befreit sind, besonders empfindlich. Sie müssen schnellstmöglich stabilisiert werden, damit sie nicht unwiederbringlich verderben. Die erforderlichen Vorsichtsmassnahmen sind die Folgenden:

  • Die Überreste nicht berühren, denn sie sind in diesem Kontext besonders empfindlich.
  • Wenn es das Terrain erlaubt, mindestens ein Foto des Objekts mit seiner Umgebung anfertigen (in Distanz von 50 bis 100 m zum Objekt).
  • Mindestens eine Detailaufnahme des Objekts anfertigen (mit einem Referenzmassstab: Eispickel, Taschenmesser, Feuerzeug etc.).
  • Fundstelle lokalisieren (über GPS oder auf einer topographischen Karte).
  • Lage markieren (Steinhügel oder Stange in der Nähe des Objektes).
  • Die Entdeckung dem Kantonalen Amt für Archäologie melden.

Alle Entdeckungen archäologischer Elemente, welche in und ausserhalb der archäologischen Schutzbereiche gemacht werden, müssen sofort dem Kantonalen Amt für Archäologie mittels der App oder des untenan verfügbaren Formulars gemeldet werden. Archäologische Objekte sind Eigentum des Staates.

Intervention archéologique au col du Théodule à Zermatt. © OCA
Intervention archéologique au col du Théodule à Zermatt. © OCA

Formulare Entdeckung