Rechtsgrundlagen und Verfahren

Die Aktivitäten des Kantonalen Amtes für Archäologie sind verschiedenen Rechtstexten unterworfen, von welchen die wichtigsten untenan verfügbar sind. Die Rechtsgrundlagen, um welche sich das Amt organisiert, bestehen aus Gesetzen, Verordnungen und Vereinbarungen gehen aus internationalem, Bundes- und kantonalem Recht hervor. Die Haupt-Problematiken, welche diese Gesetzgebungen behandeln, stehen in Verbindung mit der kulturellen Vielfalt, mit dem Wert des Kulturerbes, mit dem Schutz der Kulturgüter und des Kultur- und Naturerbes in ihrer Gesamtheit. Mehrere internationale Vereinbarungen ohne juristischen Anspruch – aber einflussreich auf ethischer Ebene – sind ebenfalls berücksichtigt (insbesondere die Vereinbarungen der UNESCO).