Netze und Infrastrukturen

Die Dienststelle für Mobilität (DFM) organisiert ihre Tätigkeit in Übereinstimmung mit der kantonalen Strategie Langsamverkehr 2040 und dem geltenden gesetzlichen Rahmen. Die Entwicklung von sicheren, durchgängigen und attraktiven Wegnetzen bildet den ersten Pfeiler dieser Strategie. Die Bereitstellung einer qualitativ hochwertigen und an den Kontext angepassten Infrastruktur bildet den zweiten Pfeiler.

Alltagsvelowegnetz

Der Kanton erstellt den kantonalen Richtplan für den Alltagsveloverkehr und bestimmt insbesondere das Alltagsveloverkehrsnetz von kantonalem und regionalem Interesse (Art. 2 GöVALV).

Die DFM führt derzeit Sektorplanstudien für den Alltagsveloverkehr durch, um in Ko-Kreation mit den Gemeinden, die Strassen, welche tatsächlich von diesen Alltagsveloverkehrsnetzen genutzt werden, die Hierarchisierung der Netze sowie eine erste Einschätzung des Handlungsbedarfs zur Gewährleistung der gewünschten Gestaltungsqualität zu definieren.

Alltagsfusswegnetz

Die Zuständigkeit für die Planung, Entwicklung und Instandhaltung des Alltagsnetzes für den Fussverkehr liegt bei den Gemeinden, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Dienststelle für Mobilität (Art. 23a GöVALV).

Auf Anfrage kann die DFM beratende Unterstützungsleistungen für die Gemeinden erbringen (z. B. Austausch von Best Practices).

Freizeit-Langsamverkehrsnetze (Wandern, MTB usw.)

Die Gemeinden sind für die Planerstellung, die Anlage, die Kennzeichnung, den Unterhalt und den Erhalt der Wege des Freizeitverkehrs und der damit verbundenen Bauwerke zuständig (Art. 3 GWFV).

Die Dienststelle für Raumentwicklung (DRE) erarbeitet in Zusammenarbeit mit den anderen betroffenen Dienststellen und den Gemeinden die Leitbilder für die Wege des Freizeitverkehrs (Wanderwege, Velowege, Mountainbikewege, Winterwanderwege zu Fuss und mit Schneeschuhen, Langlaufloipen usw.) und erstellt die Planung [Wege des Freizeitverkehrs (Homologationsverfahren)]

Auf Anfrage kann die DFM beratende Unterstützungsleistungen für die Gemeinden erbringen. Bestimmte Aufgaben (Unterstützung bei der Überwachung des Netzwerks, Teilnahme an der Beratungsunterstützung usw.) werden im Rahmen eines jährlich erneuerten Leistungsauftrags an Valrando übertragen.

Infrastrukturen

Sicherheit, Durchgängigkeit, Attraktivität, Komfort und Homogenität sind die Grundanforderungen, an denen sich die Auswahl der einzurichtenden Fuss- und Velowege orientiert.

Der Kanton verwaltet durch die Dienstelle für Mobilität (DFM) die Einrichtung, die Beschilderung, den Unterhalt und den Erhalt der kantonalen Fahrradroute Oberwald - St-Gingolph (Art. 3 GWFV). Der Kanton ist auch für die Einrichtung des kantonalen Alltagsveloverkehrsnetzes in Zusammenarbeit mit den Gemeinden zuständig, insbesondere, wenn öffentliche Gemeindestrassen betroffen sind (Art. 2 GöVALV).

Um die kontinuierliche Verbesserung der Kantonsstrassen zu gewährleisten, aber auch um das kantonale Velowegnetz schrittweise auszubauen, realisiert die DFM, durch ihre Sektion Planung und Betrieb Infrastrukturen (INFRA), Ausbauprojekte und setzt diese um.

Um die Umsetzung der verschiedenen Langsamverkehrsnetze, welche im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden liegen, zu erleichtern, verfügt die DFM schliesslich über ein System zur finanziellen Unterstützung gemäss den Bestimmungen des GWFV und des GöVALV. Um mehr zu erfahren.