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Jobsharing beim Staat Wallis
Jobsharing
Jobsharing stellt eine Sonderform der Teilzeitbeschäftigung dar. Eine Funktion bzw. ein Arbeitspensum wird auf zwei oder mehr Personen aufgeteilt. Im Verhältnis zur Arbeitgeberseite übernimmt das Team gesamtverantwortlich die Erfüllung der vereinbarten Aufgabe. Die Aufteilung erfolgt nicht nur zeitlich, sondern auch inhaltlich. Es wird also Teilzeitarbeit an Arbeitsplätzen ermöglicht, die eine vollzeitige Anwesenheit verlangen.
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