Telearbeit in der Walliser Kantonsverwaltung

Mit einem flexiblen Arbeitszeitmodell sowie der Möglichkeit für Teilzeitanstellungen bietet der Staat Wallis dem Personal bereits heute eine hohe Flexibilität bei der Ausgestaltung der Arbeitszeit. Der Staat Wallis hat das Potential der mobilen Arbeitsformen schon früh erkannt und im Jahr 2007 die Telearbeit als erster Schweizer Kanton offiziell und in standardisierter Form in der Walliser Kantonsverwaltung eingeführt.

Die Flexibilisierung der Arbeitsformen, mit der neuen Positionierung der Telearbeit, wird in Zukunft auf dem Arbeitsmarkt ein wichtiges Argument bei der Rekrutierung von kompetenten Fachkräften darstellen. Arbeitgeber, welche flexibles Arbeiten zulassen und fördern, werden in Zukunft auf dem Arbeitsmarkt mehr Chancen haben, ausgezeichnete Mitarbeitende zu rekrutieren.

Um diese Positionierung des Staates Wallis als attraktiver Arbeitgeber zu verstärken, hat der Staatsrat entschieden, die Telearbeit als moderne, mobile Arbeitsform neben der Präsenzarbeitszeit auszuweiten, zu verstärken und zu optimieren und damit einem alternierenden Arbeitsmodell Priorität einzuräumen.

Diese Arbeitsform bringt den Vorteil mit sich, dass der Mitarbeitende Zeit gewinnt, indem der Arbeitsweg wegfällt und er seine Arbeitszeit flexibel einteilen und seiner produktivsten Zeit anpassen kann.

Ein Rechtsanspruch auf Telearbeit besteht in der Walliser Kantonsverwaltung hingegen nicht.

Im Sinne einer einheitlichen Praxis und um die Handhabung der Telearbeit in den Dienststellen zu erleichtern, hat der Staatsrat bereits mit der Einführung der Telearbeit entsprechende Richtlinien erlassen. Diese wurden zwischenzeitlich angesichts der gemachten Erfahrungen überprüft und angepasst. 

Aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnisse und Verhältnisse der verschiedenen Dienststellen sind individuelle Regelungen im Rahmen dieser Richtlinien möglich.

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