Ferien beim Staat Wallis

Bei der Kantonsverwaltung werden die jährlichen Ferientage auf das Alter abgestimmt:

  • 25 Tage bis zum 44. Lebensjahr
  • 27 Tage vom 45. bis zum 49. Lebensjahr
  • 30 Tage ab dem 50. Lebensjahr
  • 32 Tage ab dem 55. oder 57. Lebensjahr (5 Jahre vor der Pensionierung gemäss der Pensionskassenkategorie - siehe Art. 4 des Reglements Pensionskasse des Staates Wallis)

Die Ferien müssen während dem Kalenderjahr bezogen werden (01. Januar bis 31. Dezember). Werden die Ferien infolge ausserordentlicher Umstände nicht bezogen, können diese bis spätestens am 30. April des folgenden Jahres übertragen werden.

Kontakt

Dienststelle für Personalmanagement

Adresse
Place St-Théodule 15
1950 Sion

Telefon 027 606 27 50
Link Personenverzeichnis
@ E-Mail Adresse srh@admin.vs.ch
Öffnungzeiten Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr
Vortag Feiertag:
offen bis 16:00 Uhr