Lohnsystem beim Staat Wallis

Grundbesoldung

Die Mitarbeitenden werden aufgrund ihrer Funktion in eine Lohnklasse eingereiht. Diese insgesamt 30 Lohnklassen sind in der Lohntabelle zu finden. Bei der Festlegung des Lohnes innerhalb der Gehaltsklassen werden die Ausbildung, die erforderlichen Erfahrungen, die intellektuellen Anforderungen und die Verantwortung bezüglich der Funktion berücksichtigt.

Bei vergleichbaren Voraussetzungen haben Mitarbeitende Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Der Jahreslohn wird in 13 Teilen jeweils am Ende jeden Monats überwiesen.

Anfängliche Lohnerhöhung

Für alle Neuanstellungen beim Staat Wallis werden die beruflichen Erfahrungen des Mitarbeitenden angerechnet. Die anfängliche Erhöhung reicht von 0.5% bis 2% pro Erfahrungsjahr. Jahre in denen sich die anzustellende Person der Kindererziehung oder Pflege von bedürftigen Personen gewidmet hat, werden ebenfalls angerechnet und zwar mit 0.5% pro Jahr.

Individuelle Erhöhung aufgrund der Leistung

Aufgrund der jährlichen Beurteilung der Zielerreichung, der Leistung und des Verhaltens des Mitarbeitenden kann eine jährliche kumulative und individuelle Lohnerhöhung, welche bis zu 3% pro Jahr betragen kann, ausbezahlt. Diese wird kumulativ bis zu einem Maxium von 140% ausbezahlt.

Leistungsprämie

Mitarbeitende, die das Besoldungsmaximum erreicht haben, können aufgrund der Leistung und des Verhaltens in den Genuss einer Leistungsprämie gelangen. Die Leistungsprämie beträgt bis zu 7%, ist nicht kumulativ und wird auf der Grundbesoldung und der individuellen Erhöhung berechnet.

Ausserordentliche Anerkennung

Eine ausserordentliche Anerkennung wird nur bei ausserordentlichen Leistungen oder Verhalten verliehen. Dem Arbeitgeber ist es gewährt, dem Mitarbeitenden einen Pauschalbetrag von Fr. 1'000.- auszuzahlen oder zusätzliche Ferientage von maximal 3 Tagen zu bewilligen.

13. Monatslohn

Der 13. Monatslohn wird auf der Grundbesoldung und der individuellen Erhöhung berechnet und kommt mit dem Dezemberlohn zur Auszahlung. Beim Austritt im Laufe des Jahres wird der 13. Monatslohn anteilsmässig bezahlt.

Familienzulagen

Für die Bestimmung der Geburts-, Kinder- und Ausbildungszulagen ist die Kantonale Familienzulagenkasse des Wallis (CIVAF) zuständig. Sie finden das entsprechende Anmeldeformular auf der Internetseite der CIVAF. Die Auszahlung erfolgt mit der Lohnzahlung durch den Kanton Wallis.

Die Geburtenzulage beträgt Fr. 2‘000.-, bei Mehrgeburten beträgt sie Fr. 3‘000.- pro Kind

Familien bzw. Ausbildungszulagen:

  • Fr. 305.- pro Monat für die ersten 2 Kinder
  • Fr. 405.- pro Monat ab dem dritten Kind (wenn ein Anspruch für mindestens 2 Kinder vor diesem Kind besteht)
  • Fr. 445.- pro Kind ab Beginn der Ausbildung
  • Fr. 545.- pro Kind ab dem 3. Kind (wenn ein Anspruch für mindestens 2 Kinder vor diesem Kind besteht)

Reisespesen

Die Richtlinien zu den Spesen sind im Spesenreglement des Kantons Wallis festgehalten.

Lohnauszahlungsdaten 2024

29. Januar 2024
28. Februar 2024
27. März 2024
29. April 2024
28. Mai 2024
27. Juni 2024
29. Juli 2024
29. August 2024
26. September 2024
29. Oktober 2024
28. November 2024
19. Dezember 2024

Kontakt

Dienststelle für Personalmanagement

Adresse
Place St-Théodule 15
1950 Sion

Telefon 027 606 27 50
Link Personenverzeichnis
@ E-Mail Adresse srh@admin.vs.ch
Öffnungzeiten Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr
Vortag Feiertag:
offen bis 16:00 Uhr

Kantonale Familienzulagenkasse des Wallis CIVAF

Adresse
CP-251
1951 Sion

Telefon 027 324 94 31
@ E-Mail Adresse infocivaf@avs.vs.ch
Link Internetseite CIVAF

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