Jobsharing beim Staat Wallis

 

Definition Jobsharing
Jobsharing stellt eine Sonderform der Teilzeitbeschäftigung dar. Eine Funktion bzw. ein Arbeitspensum wird auf zwei oder mehr Personen aufgeteilt. Im Verhältnis zur Arbeitgeberseite übernimmt das Team gesamtverantwortlich die Erfüllung der vereinbarten Aufgabe. Die Aufteilung erfolgt nicht nur zeitlich, sondern auch inhaltlich. Es wird also Teilzeitarbeit an Arbeitsplätzen ermöglicht, die eine vollzeitige Anwesenheit verlangen.
 
 
 
Jobsharing verlangt von den betreffenden Personen einen intensiven Informationsaustausch und vielfältige Kompetenzen. Im Idealfall ergänzen sich die beiden Persönlichkeiten und können sich mit ihren Sichtweisen und ihrem Know-how gegenseitig bereichern. Damit das Ganze funktioniert, ist eine gewisse Kompromissbereitschaft, Kritikfähigkeit und ein gesunder Umgang mit Meinungsverschiedenheiten Voraussetzung. Das Wichtigste aber ist eine gute Kommunikation zwischen den beiden Jobsharer/innen. Sie müssen bereit sein, einander zuzuhören und sich gegenseitig völlig transparent zu informieren. Die geteilte Verantwortung ermöglicht ein reduziertes Pensum und somit eine gute Work-Life-Balance.
 
Der Artikel «Zwei Chefinnen, eine Stelle» im Mitarbeitermagazin «Vis-à-vis» der Kantonsverwaltung gibt einen guten Einblick in die konkrete Welt des Jobsharings.
 
Vorteile des Jobsharings
Jobsharing bietet viele Vorteile, z.B. das Teilen von Know-how, Erfahrung und Ideen, was gerade im Projektmanagement sehr nützlich sein kann. Die Zusammenführung verschiedener Sichtweisen ist ein Mehrwert, weil Projekte und Entscheide besser durchdacht werden. Die Last der Verantwortung und Lösungsfindung wird auf mehrere Schultern verteilt. Man kann einen verantwortungsvollen Posten mit einem guten Gleichgewicht zwischen Berufs- und Privatleben kombinieren. Jobsharing eignet sich vor allem für Stellen, in denen administrative und praktische Kompetenzen gefragt sind und kann besonders dort ein Trumpf sein, wo regelmässig beide Kantonssprachen (DE/FR) verwendet werden.
 
Grundsätze des Jobsharings beim Staat Wallis 
Der Staatsrat erlaubt Jobsharing für alle Stellen der Kantonsverwaltung mit Ausnahme der obersten Hierarchiestufen (Dienstchefs / Dienstchefinnen und Adjunkten / Adjunktinnen).
 
Weitere Informationen hierzu finden sich im entsprechenden Staatsratsentscheid.
 
Eignungsanalyse der Stelle
Bevor eine Jobsharing-Stelle ausgeschrieben bzw. Jobsharing in einer Dienststelle eingeführt wird, sollte anhand des Dokuments Eignungsanalyse von Stellen für Jobsharing – Kriterienkatalog abgeklärt werden, ob sich die Stelle bzw. Arbeit für Jobsharing eignet.
 
Wenn ja, ist im Titel der Ausschreibung «als Jobsharing» oder «Jobsharing möglich» anzugeben.
 
Profil der Bewerber/innen
Jobsharing ist für viele Neuland. Man muss sich bewusst sein, dass das Teilen einer Stelle zu Meinungsverschiedenheiten und Konflikten führen kann. Eine umfassende und genaue Vorbereitung ist das A und O zur Minimierung dieser Risiken. Wenn man gut miteinander kommuniziert, sich gegenseitig zuhört, sich respektiert und zu Kompromissen bereit ist, können unterschiedliche Sichtweisen sogar konstruktiv wirken. 
 
Ein gemeinsames Gespräch und/oder ein Persönlichkeitstest kann bezüglich der Komplementarität der Bewerber/innen sehr aufschlussreich sein. Es gibt verschiedene Tests; die DPM steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie ihr benötigen.
 
Anstellung
Jede/r Mitarbeiter/in erhält einen eigenen Anstellungsentscheid (bzw. Beförderungs- oder Versetzungsentscheid). Darin wird festgehalten, dass es sich um eine Jobsharing-Stelle handelt.
 
Die arbeitgebende Dienststelle und die betreffenden Mitarbeitenden unterzeichnen jeweils eine Vereinbarung, in der sie bestätigen, dass sie von den Jobsharing-Bedingungen gemäss Staatsratsentscheid Kenntnis genommen haben und diese akzeptieren. Zudem erklären sie sich damit einverstanden, Feedback-Fragebögen zu ihren Erfahrungen mit dem Jobsharing auszufüllen. Eine Mustervereinbarung findet sich weiter unten.
 
Evaluation
Eine regelmässige Evaluation des Jobsharings ist sinnvoll, um gegebenenfalls Verbesserungsmassnahmen zu ergreifen. Die DPM hält Feedback-Fragebögen für Jobsharing-Mitarbeitende sowie ihre Vorgesetzten und Unterstellten bereit (siehe unten). Es steht den Dienststellen frei, diese Befragungen durchzuführen. Die DPM kann die Dienststellen auf Wunsch beraten und unterstützen (Kontaktangaben nebenstehend). Zudem kann die DPM im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Jobsharings in der Kantonsverwaltung auch selber Befragungen durchführen.