Nichtionisierende Strahlung
Die Gemeinden müssen der DUW das Standortdatenblatt weiterleiten, das sie von den Inhabern einer Anlage erhalten, für die Anhang 1 der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) Emissionsbegrenzungen festlegt, bevor die Anlage neu erstellt, an einen anderen Standort verlegt, am bestehenden Standort ersetzt oder im Sinne von Anhang 1 geändert wird (Art. 35 Abs. 1 kUSG).
Dialogmodell zwischen Kanton, Gemeinden und Betreibern
Um die Koordination im Bereich der Mobilfunkanlagen zu verstärken, haben der Kanton Wallis, der Verband Walliser Gemeinden und die Betreiber Swisscom, Salt und Sunrise im Frühjahr 2024 ein Dialogmodell in Form einer Vereinbarung festgelegt, dem bereits zahlreiche Gemeinden beigetreten sind.