Boden

Kompetenzen Ihrer Gemeinde

Die Überwachung und Beurteilung von physikalischen Belastungen des Bodens in der Bauzone obliegen der Gemeinde (Art. 51 Abs. 1 kUSG). Chemische und biologische Belastungen fallen dagegen in die Zuständigkeit des Kantons. (Art. 51 Abs. 2 kUSG).

Häufig anzutreffende Fälle

Physikalischer Schutz des Bodens

Der physikalische Schutz des Bodens besteht darin, Belastungen für die Struktur des Bodens, wie Erosion, Verdichtung und Setzung, zu vermeiden und den Aufbau seiner Schichten zu bewahren (Art. 2 Abs. 4, Art. 6 und 7 Verordnung über Belastungen des Bodens, VBBo). Ebenso gilt es, die dauerhafte Bodenversiegelung so weit möglich zu vermeiden. Deshalb sind auf einer Baustelle, die den Boden vorübergehend oder dauerhaft belastet, und unabhängig von ihrer Grösse oder der betroffenen Bodenfläche, Massnahmen zum Schutz des Bodens zu ergreifen. 

Eine «Vollzugshilfe für den Bodenschutz in der Bauzone» wurde ausgearbeitet, um den Gemeinden in ihrer Funktion als zuständige Baubehörden zu helfen; sie ist erhältlich auf unserer Internetseite für den Bodenschutz auf Baustellen. Auf derselben Seite finden sich auch die beiden folgenden Hilfsunterlagen:

  • Checkliste für die Bauherrschaft und deren Beauftragte;
  • Anforderungen an ein Pflichtenheft der bodenkundlichen Baubegleiter (BBB).

Diese Unterlagen können dem Gesuchsteller eines Projekts zugestellt werden, damit der Bodenschutz schon ab der Konzeptphase des Projekts miteinbezogen werden kann.

Die Stiftung Sanu Durabilitas hat ein Merkblatt zur Bodennutzung bei Bauprojekten entwickelt. Mit diesem unverbindlichen Instrument können die allgemeinen Auswirkungen eines Bauprojekts auf den Boden illustriert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der DUW-Webseite "Boden in bebauten Gebieten".

Anmerkung: Die DUW ist im Rahmen der Agenda 2030 des Kantons Wallis Trägerin des Förder- und Sensibilisierungsprojekts «Städtische Böden». Jede Gemeinde und jedes Bauvorhaben in der Bauzone kann einen Beitrag zum beispielhaften Umgang mit dem Boden in Stadt- und Stadtrandgebieten leisten. Mehr Informationen dazu auf der entsprechenden Themenseite. Bei Interesse kontaktieren Sie uns einfach!

Belastete Böden

Wenn das Projekt in einem speziellen Gebiet geplant wird, d.h. wo eine Bodenbelastung (PAK, Quecksilber) wahrscheinlich ist, müssen die Bodenschadstoffe vorgängig kontrolliert und die Resultate an die Sektion Altlasten, Boden und Grundwasser der DUW (E-Mail) übermittelt werden, idealerweise noch bevor die Baubewilligung eingereicht wird.

Die betroffenen Sektoren sind im Kataster der belasteten Standorte sichtbar. Eine Anleitung für Abfragen dieses Katasters ist auf der Website der DUW verfügbar.

Die betroffenen Gemeinden (derzeit Brig-Glis, Visp, Lalden, Baltschieder, Raron, Niedergesteln, Chippis und Siders) wurden ausführlich darüber informiert. Der Layer für diese speziellen Gebiete wird im kantonalen Geoportal der belasteten Standorte bis Ende 2022 noch vervollständigt, mit den aufgrund einer Gefährdungssituation wahrscheinlich belasteten Bodenflächen (Rebberge, Strassenränder, Umgebung von Leitungsmasten, Nähe von Druckleitungen etc.). Das über die DUW-Website zugängliche Geoportal wird es erlauben, diese Informationen abzurufen, und die Gemeinden werden zu gegebener Zeit darüber informiert, wie mit diesen Dossiers zu verfahren ist.