Gehalt und Zulagen

Inhalt

Gehaltsklassen

Jede Stelle wird entsprechend den Anforderungen und Belastung der zutreffenden Funktion einer von 26 Gehaltsklassen in der Lohntabelle zugewiesen.

Anfängliche Lohnerhöhung

Die Berechnung des Anfangslohns bei Neuanstellung beruht auf dem Grundlohn sowie der anfänglichen Erhöhung aufgrund der früheren beruflichen Tätigkeit. Die anfängliche Erhöhung kann bis zum Maximallohn von 140% erfolgen.

Die anfängliche Erhöhung reicht von 0.5% bis 2% pro Erfahrungsjahr. Diese Erhöhung ist abhängig von der beruflichen Tätigkeit im jeweiligen Fachbereich und wird bei der Anstellung angerechnet. Jahre in denen sich die anzustellende Person der Kindererziehung, Pflege von bedürftigen Personen gewidmet hat oder in denen Beförderungsdienste (Unteroffizier, Offizier) geleistet wurde, werden ebenfalls angerechnet und zwar mit 0.5% pro Jahr.

Individuelle Erhöhung

Aufgrund der jährlichen Beurteilung der Zielerreichung, der Leistung und des Verhaltens erhalten Sie eine kumulative individuelle Lohnerhöhung, welche bis zum Maximallohn von 140% erfolgen kann.

Leistungsprämie

Nach Erreichung des Besoldungsmaximums können Sie, aufgrund der jährlichen Beurteilung, in den Genuss einer Leistungsprämie gelangen. Die Leistungsprämie beträgt bis zu 7%, ist nicht kumulativ und wird auf der Grundbesoldung und der individuellen Erhöhung berechnet.

Ausserordentliche Anerkennung

Eine ausserordentliche Anerkennung wird nur bei ausserordentlichen Leistungen oder Verhalten verliehen. Dem Arbeitgeber ist es gewährt, dem Mitarbeitenden oder einem Team einen Pauschalbetrag bis Fr. 1'000.- auszuzahlen oder zusätzliche Ferientage von maximal 3 Tagen zu bewilligen.

13. Monatsgehalt

Der 13. Monatslohn besteht aus dem Grundlohn und den Erhöhungen und wird jeweils im Dezember ausbezahlt. Beim Austritt im Laufe des Jahres wird das 13. Monatsgehalt anteilsmässig ausbezahlt.

Familienzulagen

Für die Bestimmung der Geburts-, Kinder- und Ausbildungszulagen ist die Kantonale Familienzulagenkasse des Wallis (CIVAF) zuständig. Sie finden das entsprechende Anmeldeformular auf der Internetseite (www.civaf.vs.ch). Die Auszahlung erfolgt mit ihrer Lohnzahlung durch den Kanton Wallis.

Lohnabrechnung

Die Mehrheit des Personals verfügt über einen Zugang zum Mitarbeiterportal, auf dem die monatliche Gehaltsabrechnung heruntergeladen werden kann.

Für den Fall, dass Sie keinen Zugang zum Portal haben, erhalten Sie Ihre Lohnabrechnung bei der ersten Überweisung von der Sektion Gehälter der Dienststelle für Personalmanagement. Weitere Lohnabrechnungen erhalten Sie lediglich bei einer Änderung der Lohnabrechnung.

Reisespesen

Die Informationen zu den Spesen sind im Spesenreglement des Kantons Wallis festgehalten. Auch Ihr Vorgesetzter kann Sie diesbezüglich informieren.

Pensionskasse

Sie sind bei der Pensionskasse des Staates Wallis (PKWAL) versichert.

Wenn Sie bereits bei einer Pensionskasse versichert waren, müssen die Freizügigkeitsleistungen an die PKWAL überwiesen werden.

Nach der Überweisung erhalten Sie einen Versicherungsausweis der PKWAL.

Bei spezifischen Fragen, steht Ihnen die PKWAL gerne zur Verfügung (www.pkwal.ch).