Wissenswertes
Inhalt
- Amtsgeheimnis
- Offenlegungspflicht
- Information bei Strafverfolgung
- Nebenbeschäftigung und öffentliches Amt
- Militär- und Zivildienst
- Adress- und Bankangabenänderungen
- Namens- und Zivilstandsänderungen
- Geburt
Amtsgeheimnis
Das Amtsgeheimnis muss respektiert werden.
Offenlegungspflicht
Im Zusammenhang mit Ihrer Anstellung werden Sie gebeten, Ihrem Arbeitgeber verschiedene Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand, Verwandtschaftsbeziehungen, Nebenbeschäftigung und/oder öffentlichen Ämter sowie die Integrität (Strafregistereintrag, finanzielle Verpflichtungen gegenüber der Kantonsverwaltung oder Ihrer Gemeinde, Strafverfahren, etc.) zu geben.
Information bei Strafverfolgung
Der Mitarbeiter, der strafrechtlich verfolgt wird aufgrund eines Verbrechens oder Vergehens, das in Zusammenhang mit der Natur seiner beruflichen Tätigkeit steht oder dem Ansehen des Arbeitgebers schaden könnte, ist verpflichtet, den Staatsrat über seinen Dienstchef und seinen Departementsvorsteher unverzüglich darüber zu informieren. Er übermittelt dem Staatsrat umgehend den rechtskräftigen, in der Sache definitiv ergangenen Entscheid.
Nebenbeschäftigung und öffentliches Amt
Die Ausübung einer Nebenbeschäftigung oder eines öffentlichen Amtes benötigt die Erlaubnis der zuständigen Instanz. Auf der Intranetseite der Dienststelle für Personalmanagement finden Sie alle wichtigen Informationen.
Militär- und Zivildienst
Die Soldmeldekarte ist der Sektion Gehälter der Dienststelle für Personalmanagement direkt nach dem Militär- oder Zivildienst zukommen zu lassen. Eine proportionale Kürzung des Ferienanspruches wird ab dem 31. Abwesenheitstag vorgenommen
Adress- und Bankangabenänderungen
Bitte geben Sie Ihre Änderungen der Adresse und der Bankverbindung im Mitarbeiterportal ein.
Weitere Informationen:
Namens- und Zivilstandsänderungen
Bitte melden Sie Namens- oder Zivilstandsänderungen der Sektion Gehälter der Dienststelle für Personalmanagement, der PKWAL und dem HR-Verantwortlichen ihrer Dienststelle. Dieser wird diese Informationen in Ihr elektronisches Personaldossier einfügen.
Geburt
Im Fall einer Geburt ist der Sektion Gehälter der Dienststelle für Personalmanagement, der CIVAF und dem HR-Verantwortlichen eine Kopie der Geburtsurkunde zuzustellen. Der HR-Verantwortliche leitet diese Bescheinigung an die Dienststelle für Personalmanagement weiter.
