Weitere Dienstleistungen
Inhalt
- Diensttreue
- Rotes Kreuz
- Gesundheitsscheck
- Interne Mobilität
- Integration von behinderten Personen oder Personen mit gesundheitlichen Problemen
- Mitarbeiterzufriedenheit
- Chancengleichheit
- Zweisprachigkeit
Diensttreue
Mitarbeitende im Monatslohn (Angestellte der Kantonsverwaltung mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, Verwaltungspersonal der Gerichte und der Staatsanwaltschaft, Korps der Kantonspolizei) haben Anrecht auf eine Anerkennung der Diensttreue nach 5, 10, 15, 20, 25, 30, 35, 40 und 45 Jahren Dienst. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Verordnung zur Anerkennung der Diensttreue, Grundausbildung und Pensionierung.
Rotes Kreuz
In Zusammenarbeit mit dem Staat Wallis bietet das Rote Kreuz Wallis an, Ihr krankes Kind zu Hause zu betreuen, damit Sie arbeiten gehen können. Die Kosten für maximal 30 Stunden Betreuung pro Kind und Jahr durch das Rote Kreuz übernimmt Ihr Arbeitgeber.
Gesundheitsscheck
Im Sinne eines Gesundheitsschecks wird jedem Angestellten, welcher PKWAL-beitragspflichtig ist, ab dem 55. Lebensjahr ein Beitrag von 200 Franken unabhängig von der Höhe des Beschäftigungsgrades ausbezahlt. Dieser Gesundheitsscheck wird bis spätestens ein Jahr vor dem ordentlichen Rentenalter ausgestellt. Dieser Scheck stellt eine Unterstützung zum Erhalt und zum Schutz der Gesundheit dar. Die gesetzlichen Bestimmungen im Bereiche der Sozialversicherungen sind anwendbar.
Der vorgesehene Betrag wird mit dem Monatslohn, in welchem der Angestellte Geburtstag hat, ausbezahlt.
Interne Mobilität
Wir fördern die interne Mobilität bei der Walliser Kantonsverwaltung, welche es den Mitarbeitern erlaubt, sich beruflich weiterzuentwickeln und dem Arbeitgeber ermöglicht, seinen Mitarbeitenden interessante berufliche Entwicklungen zu bieten. Aus diesem Grund schreiben wir die Mehrheit unserer Stellen zuerst innerhalb der Kantonsverwaltung aus.
Integration von behinderten Personen oder Personen mit gesundheitlichen Problemen
Durch verschiedene Massnahmen und in Zusammenarbeit mit dem Büro der Kantonalen IV, erleichtert der Staat Wallis die Integration von Personen, die an einer Behinderung leiden mit befristeten Anstellungen, der Beschäftigung von Halbgeschützten Mitarbeitenden und angepassten Arbeitsplätzen mit reduzierten Anforderungen.
Mitarbeiterzufriedenheit
Regelmässig wird die Mitarbeiterzufriedenheit in einer Umfrage gemessen und nach der Auswertung werden entsprechende Massnahmen festgelegt.
Chancengleichheit
Alle Arbeitsstellen stehen Frauen sowie Männern offen.
Zweisprachigkeit
Innerhalb der Walliser Kantonsverwaltung wird viel Wert auf die Zweisprachigkeit gelegt. Für die Mitarbeitenden besteht die Möglichkeit, kostenlose Sprachkurse zu besuchen oder durch die Teilnahme an weiteren Programmen die Sprachkenntnisse zu verbessern.
