Spitalplanung
Spitalplanung
Gemäss der Verfassung und den Gesetzesgrundlagen müssen die Kantone das Angebot an Spitalpflege bestimmen und gleichzeitig den Bedarf in ihrer Bevölkerung decken.
Die Spitallisten bestimmen den Leistungsauftrag der Spitäler und welches Spital welche Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegebersicherung (OKP) erbringen kann.
Im Anschluss an die Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) 2007 mussten die Kantone ihre Spitalplanung gemäss den Kriterien Qualität und Wirtschaftlichkeit bis am 1. Januar 2015 überarbeitet haben.
Die neue Walliser Spitalplanung begann 2012 mit der Bedarfsanalyse, gefolgt von der Ausschreibung der Leistungsaufträge im Jahr 2013 und wurde 2014 mit der Annahme der vier Spitallisten für die Akutsomatik, die Rehabilitation und Palliativpflege, die Psychiatrie sowie für die Wartebetten abgeschlossen.
Die Spitalplanung ist ein fortschreitender Prozess und muss regelmässig an die Patientenströme und die medizin-technischen Fortschritte angepasst werden.
Kontakt
Dienststelle für Gesundheitswesen
Avenue de la Gare 23
1950 Sion
Tel. 027 606 49 00
gesundheitswesen@admin.vs.ch
www.vs.ch/gesundheit
Dokument
Bedarfsanalyse
- Provisorischer Bericht über die Bedarfsanalyse in der Rehabilitation_11.2019
- Anhang - Provisorischer Bericht über die Bedarfsanalyse in der Rehabilitation_11.2019
- Bericht Bedarfsanalyse - Oktober 2013
Monitoring der Spitalplanung
- Bericht Monitoring 2014
- Monitoring 2014 - Anhang
- Bericht Monitoring 2015 VS
- Monitoring 2015 - Anhang
Akutsomatik
Rehabilitation und Palliativpflege
Psychiatrie
- Bericht über die Spitalplanung der Psychiatrie - September 2014
- Richtlinien für die Spitalorganisation der Psychiatrie - April 2020