Lohnsystem beim Staat Wallis
Lohnsystem
Grundbesoldung
Die Mitarbeitenden werden aufgrund ihrer Funktion in eine Lohnklasse eingereiht. Diese insgesamt 30 Lohnklassen sind in der Lohntabelle zu finden. Bei der Festlegung des Lohnes innerhalb der Gehaltsklassen werden die Ausbildung, die erforderlichen Erfahrungen, die intellektuellen Anforderungen und die Verantwortung bezüglich der Funktion berücksichtigt.
Bei vergleichbaren Voraussetzungen haben Mitarbeitende Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Der Jahreslohn wird in 13 Teilen jeweils am Ende jeden Monats überwiesen.
Anfängliche Lohnerhöhung
Für alle Neuanstellungen beim Staat Wallis werden die beruflichen Erfahrungen des Mitarbeitenden angerechnet. Die anfängliche Erhöhung reicht von 0.5% bis 2% pro Erfahrungsjahr. Jahre in denen sich die anzustellende Person der Kindererziehung oder Pflege von bedürftigen Personen gewidmet hat, werden ebenfalls angerechnet und zwar mit 0.5% pro Jahr.
Individuelle Erhöhung aufgrund der Leistung
Aufgrund der jährlichen Beurteilung der Zielerreichung, der Leistung und des Verhaltens des Mitarbeitenden kann eine jährliche kumulative und individuelle Lohnerhöhung, welche bis zu 3% pro Jahr betragen kann, ausbezahlt. Diese wird kumulativ bis zu einem Maxium von 140% ausbezahlt.
Leistungsprämie
Mitarbeitende, die das Besoldungsmaximum erreicht haben, können aufgrund der Leistung und des Verhaltens in den Genuss einer Leistungsprämie gelangen. Die Leistungsprämie beträgt bis zu 7%, ist nicht kumulativ und wird auf der Grundbesoldung und der individuellen Erhöhung berechnet.
Ausserordentliche Anerkennung
Eine ausserordentliche Anerkennung wird nur bei ausserordentlichen Leistungen oder Verhalten verliehen. Dem Arbeitgeber ist es gewährt, dem Mitarbeitenden einen Pauschalbetrag von Fr. 1'000.- auszuzahlen oder zusätzliche Ferientage von maximal 3 Tagen zu bewilligen.
13. Monatslohn
Der 13. Monatslohn wird auf der Grundbesoldung und der individuellen Erhöhung berechnet und kommt mit dem Dezemberlohn zur Auszahlung. Beim Austritt im Laufe des Jahres wird der 13. Monatslohn anteilsmässig bezahlt.
Familienzulagen
Für die Bestimmung der Geburts-, Kinder- und Ausbildungszulagen ist die Kantonale Familienzulagenkasse des Wallis (CIVAF) zuständig. Sie finden das entsprechende Anmeldeformular auf der Internetseite der CIVAF. Die Auszahlung erfolgt mit der Lohnzahlung durch den Kanton Wallis.
Die Geburtenzulage beträgt Fr. 2‘000.-, bei Mehrgeburten beträgt sie Fr. 3‘000.- pro Kind
Die Familienzulage pro Kinder und pro Monat:
- bis zu 16 Jahren: Fr. 275.-
- ab dem 3. Kind: Fr. 375.-
- Kinder in Ausbildung (Lehre oder Studium) von 16-25 Jahren: Fr. 425.-
- ab dem 3. Kind: Fr. 525.-
Reisespesen
Die Richtlinien zu den Spesen sind im Spesenreglement des Kantons Wallis festgehalten.
Lohnauszahlungsdaten
27. Januar 2022
24. Februar 2022
29. März 2022
28. April 2022
25. Mai 2022
29. Juni 2022
28. Juli 2022
29. August 2022
29. September 2022
27. Oktober 2022
29. November 2022
20. Dezember 2022
Kontakt
Dienststelle für Personalmanagement
Place St-Théodule 15
1950 Sion
Sekretariat
027 606 27 50
srh@admin.vs.ch
Kantonale Familienzulagenkasse des Wallis CIVAF
Case postale 251
1951 Sion
027 324 94 31
infocivaf@avs.vs.ch
Internetseite CIVAF