Erfassung eines Betreibungsbegehrens, eines Fortsetzungsbegehrens oder eines Verkaufsbegehrens
Betreibungsbegehren
Betreibungsbegehren
Formular, welches vom Gläubiger auszufüllen ist, um eine Betreibung einzuleiten. Dieses Formular muss ans zuständige BKA (siehe Link) zugestellt werden. Zuständig ist das BKA am Wohnsitz des Schuldners.
Ratgeber
Das Formular des Betreibungsbegehrens muss hochgeladen, ausgedruckt, sorgfältig vom Gläubiger ausgefüllt und ans zuständige BKA zugestellt werden.
Betreibungsort
Der Betreibungsort ist dort, wo der Schuldner betrieben werden kann. Das für den Betreibungsort zuständige Betreibungsamt führt die Betreibung durch. Der Gläubiger hat seine Begehren an dieses Amt zu richten.
Der ordentliche Betreibungsort für natürliche Personen befindet sich am Wohnsitz des Schuldners. Der Betreibungsort für juristische Personen oder betreibungsfähige Personengesellschaften befindet sich am Sitz der Gesellschaft. Ist diese nicht im Handelsregister eingetragen, kann sie auch am Ort ihrer Verwaltung oder der Geschäftsführung betrieben werden.
Für grundpfandgesicherte Forderung ist die Betreibung am Ort der gelegenen Sache einzuleiten. Bei Faustpfandbetreibungen kann der Gläubiger wählen, ob er den Schuldner am ordentlichen Betreibungsort oder am Ort, wo sich das Pfand befindet, betreiben will.
Zusammengefasst, muss man sich an das zuständige Amt jedes Bezirkes wenden.
Kontakt
Betreibungsamt Oberwallis, Visp
027 606 16 70
Konkursamt Oberwallis, Visp
027 606 16 90
Betreibungsamt Sitten, Ering und Gundis, Sitten
027 606 16 10
Konkursamt Zentralwallis, Sitten
027 606 11 80
Betreibungsamt Martinach Entremont, Martinach
027 606 17 30
Betreibungsamt Monthey St-Maurice, Monthey
027 606 17 00
Konkursamt Unterwallis, Monthey
027 607 26 30