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Das Betreibungsamt hat die Aufgabe, Betreibungen im Rahmen der Bestimmungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) von der Einleitung bis zur Verteilung der Dividende und der Ausstellung von Verlustscheinen durchzuführen.
Die Hauptaufgabe des Konkursamtes ist es, nach der Konkurseröffnung durch den Richter das Konkursverfahren durchzuführen.