a) Für private Beistandspersonen (mit Ausnahme derjenigen, die aufgrund ihrer besonderen Kompetenzen ernannt wurden, und derjenigen, die ein Mandat zugunsten von Angehörigen wahrnehmen) wurde eine obligatorische Grundausbildung eingeführt, die innerhalb von sechs Monaten nach der Ernennung an der HES-SO in Siders absolviert werden muss. Sie besteht aus drei Modulen (Erwachsenenschutzrecht, Aufgaben im Rahmen des Mandats, Finanzverwaltung und soziale Betreuung und Ressourcen und Pflichten der Person unter Schutzmassnahme) und soll nützliche Informationen für die Ausführung des Mandats liefern. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der HES-SO unter https://www.hevs.ch/.
b) Im Unterwallis und im Oberwallis wurde ebenfalls ein Büro zur Unterstützung und Beratung von privaten Beistandspersonen eingerichtet: Curat’help für das Unterwallis und PriMa für das Oberwallis. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website: http://www.curathelp-vs.ch/. Ausserdem steht in den beigefügten Dokumenten ein Handbuch zur Verfügung, mit zahlreichen nützlichen Informationen zur Ausführung des Mandats.
c) Curat’help/PriMa wurde auch mit der Rekrutierung neuer privater Beistandspersonen beauftragt.