Beistandspersonen

Ordnet die KESB eine behördliche Massnahme an, ernennt sie eine Person als Beistandsperson, die für die über die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Zeit verfügt, um die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

Dies kann eine professionelle Beistandsperson sein oder eine private Mandatsperson.

Private Beistandsperson

Einige Beistände engagieren sich privat und übernehmen eine Beistandschaft auf freiwilliger Basis. Dabei kann es sich um Bürger, Angehörige oder Personen mit besonderen beruflichen Kompetenzen handeln (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Treuhänder).

Unterstützung für private Beistandspersonen

a) Für private Beistandspersonen (mit Ausnahme derjenigen, die aufgrund ihrer besonderen Kompetenzen ernannt wurden, und derjenigen, die ein Mandat zugunsten von Angehörigen wahrnehmen) wurde eine obligatorische Grundausbildung eingeführt, die innerhalb von sechs Monaten nach der Ernennung an der HES-SO in Siders absolviert werden muss. Sie besteht aus drei Modulen (Erwachsenenschutzrecht, Aufgaben im Rahmen des Mandats, Finanzverwaltung und soziale Betreuung und Ressourcen und Pflichten der Person unter Schutzmassnahme) und soll nützliche Informationen für die Ausführung des Mandats liefern. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der HES-SO unter https://www.hevs.ch/.

b) Im Unterwallis und im Oberwallis wurde ebenfalls ein Büro zur Unterstützung und Beratung von privaten Beistandspersonen eingerichtet: Curat’help für das Unterwallis und PriMa für das Oberwallis. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website: http://www.curathelp-vs.ch/. Ausserdem steht in den beigefügten Dokumenten ein Handbuch zur Verfügung, mit zahlreichen nützlichen Informationen zur Ausführung des Mandats.

c) Curat’help/PriMa wurde auch mit der Rekrutierung neuer privater Beistandspersonen beauftragt.

Professionelle Beistandspersonen

Für Erwachsene ernennt die KESB professionelle Beistandspersonen, wenn die Beistandschaft nicht von einer Privatperson übernommen werden kann und die Situation sehr anspruchsvoll und komplex ist. Diese Fachleute arbeiten in interkommunalen Berufsbeistandschaften, bei Pro Senectute oder beim SMZ. Es gibt auch private professionelle Beistandspersonen.

Für Kinder ernennt die KESB professionelle Beistandspersonen, die beim Amt für Kinderschutz (AKS) tätig sind, oder Vormünder bei den offiziellen Vormundschaftsbehörden. Auch Angehörige können Vormundschaftsmandate übernehmen.

Kontakt

Suche nach einer KESB:

 

 

Adresse

ALLE DOKUMENTE

Bericht und Konten
Handbuch / Ausbildung

KONTAKT

Administrative und organisatorische Aufsichtsbehörde

Adresse

@ E-Mail Adresse SJSJ-SECTIONAPEA@admin.vs.ch