Gesetzgebung im Bereich von Justiz und Sicherheit

 

Die Tätigkeit des RDSJ auf dem Gebiet der Gesetzgebung ist beträchtlich und erstreckt sich insbesondere über folgende Gebiete:

  • das Verfahrensrecht in seiner Gesamtheit (Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht);
  • die Gesetzgebung im Bereich Advokatur und Notariat;
  • das Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten.

Der RDSJ leistet in Zusammenarbeit mit den Dienststellen des Departements der Sicherheit aktiv seinen Beitrag zur Annahme oder Änderung von Rechtsgrundlagen in deren Zuständigkeitsbereichen, im Besonderen:

  • Straf- und Massnahmenvollzug (Kantons- und Konkordatsrecht);
  • Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer;
  • Bürgerrecht;
  • Kantonspolizei;
  • Prostitution;
  • Waffen;
  • Bevölkerungsschutz;
  • Brandschutz.

Angesichts der Korrelation, die zwischen Gesetzestexten bestehen kann oder auch der Erfahrung auf einem bestimmten Gebiet, ist der RDSJ an Gesetzgebungsarbeiten anderer Departemente beteiligt, beispielsweise:

  • Ausführungsgesetzgebung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs;
  • kantonale Gesetzgebung zum Asylwesen;
  • Gesetzgebung über die Jugend;
  • Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung.

Zudem werden die vom Staatsrat genehmigten Gemeindereglemente vorab vom RDSJ gemäss den Bestimmungen des Verwaltungs- und  Strafprozessrechts geprüft.