Erfassung und Erstellung des Vertrags

  1. Der Lehrbetrieb erfasst den Lehrvertrag über das Lehrbetriebsportal.

  2. Der Lehrbetrieb klickt auf „Definitiven Lehrvertrag drucken“.
     a. Ein Vertragsdokument wird anhand der erfassten Daten generiert.
     b. Der Lehrbetrieb druckt das Dokument in zweifacher Ausführung aus. Beide Exemplare müssen von beiden Vertragsparteien (Lehrbetrieb + Lernende) unterschrieben werden.
     c. Falls Änderungen am Vertrag notwendig sind, muss der Lehrbetrieb die Daten im Portal anpassen, den Vertrag neu generieren und erneut unterschreiben lassen (Lehrbetrieb + Lernende).

Bestätigung und Einreichung des definitiven Vertrages

  1. Nach der Unterschrift muss der Lehrbetrieb im Portal das folgende Kästchen aktivieren:

​​​​„Der Lehrbetrieb bestätigt, dass die am [Druckdatum] ausgedruckte Version des Lehrvertrags die gültige und von beiden Vertragsparteien unterschriebene Version ist.“

  1. Der Lehrbetrieb schliesst den Prozess ab, indem er auf „Vertrag bei der kantonalen Behörde einreichen“ klickt. Nur Verträge, die über das Portal eingereicht wurden, werden von der kantonalen Behörde geprüft und genehmigt. Ein Versand in Papierform ist nicht erforderlich.

Validierung durch die Dienststelle für Berufsbildung (DB)

  1. Der Vertrag wird von der Dienststelle für Berufsbildung (DB) geprüft und validiert.
  2. Nach der Validierung wird der Lehrbetrieb per E-Mail benachrichtigt. Die Lernenden bzw. die gesetzliche Vertretung erhalten die Genehmigung (Ausbildungsbewilligung + Genehmigungsprotokoll) per Post. Diese Genehmigung ergänzt den bereits unterzeichneten Vertrag zwischen den Parteien.

Wichtig !

Die Originale werden nicht an die DB gesendet. Die Aufbewahrung der unterschriebenen Exemplare obliegt dem Lehrbetrieb und der Lernenden.