Lehrvertrag

Vorgehen und Online-Erfassung

Die Erstellung des Lehrvertrags erfolgt ausschliesslich online über das Lehrbetriebsportal. Bevor Sie mit der Erfassung beginnen, empfiehlt es sich, den Lehrlingsratgeber sowie die von den Berufsverbänden empfohlenen Löhne zu konsultieren. Besondere Aufmerksamkeit ist der Vollständigkeit der verlangten Informationen zu schenken, insbesondere der AHV-Nummer der lernenden Person.

Für die Berufe Bäcker/in-Konditor/in-Confiseur/in EFZ (Bäckerei und Konditorei) und Strassentransportfachmann/-frau EFZ müssen bei der Einreichung des Vertrags zusätzliche Dokumente beigelegt werden. Diese Dokumente finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite.

Sobald die Daten im Portal erfasst wurden, generiert der Lehrbetrieb den definitiven Lehrvertrag und druckt ihn in zweifacher Ausführung aus. Diese Exemplare müssen von allen Vertragsparteien unterzeichnet werden, d. h. vom Lehrbetrieb, von der lernenden Person und gegebenenfalls von deren gesetzlicher Vertretung.

Falls Änderungen am Vertrag notwendig sind, muss der Lehrbetrieb die Daten im Portal anpassen, den Vertrag neu generieren und erneut unterschreiben lassen. Sobald die Unterschriften vorliegen, bestätigt der Lehrbetrieb im Portal, dass die ausgedruckte Version die gültige Vertragsfassung ist, und klickt auf «Vertrag bei der kantonalen Behörde einreichen». Nur Verträge, die über das Portal eingereicht wurden, werden von der kantonalen Behörde geprüft und genehmigt. Ein Versand in Papierform ist nicht erforderlich.

Die DB prüft den Vertrag und entscheidet über dessen Validierung. Der Lehrbetrieb wird über den Entscheid im Portal und per E-Mail informiert, während die lernende Person die offizielle Genehmigung per Post erhält.

Die unterzeichneten Originalexemplare des Vertrags müssen vom Lehrbetrieb und der lernenden Person aufbewahrt werden. Sie dürfen nicht an die DB gesendet werden.