Nachteilsausgleich

Ein/e Lernende/r der einen durch eine Fachperson (Mediziner, Logopäde) bestätigten gesundheitlichen Nachteil hat (Legasthenie, Dyslexie, andere oder physische Nachteile), hat den Anspruch auf Nachteilsausgleich. Dazu kann bei der Dienststelle für Berufsbildung ein Gesuch gestellt werden. Auskünfte zum Nachteilsausgleich können unter Herr Jodok Kummer eingeholt werden oder direkt im Sekretariat der Berufsfachschule. Das Gesuchsformular kann ab dem ersten Schultag an der Berufsfachschule im Sekretariat abgeholt werden. Dieses soll ausgefüllt und mit den nötigen Unterschriften, bzw. den verlangten Unterlagen beim Schulsekretariat zur weiteren Bearbeitung abgegeben werden.

 

DB

CP-670
1951 Sitten