Kommunale Berufsbildungskommission

 

Die Begleitung und Unterstützung der Berufsbildung auf den verschiedenen Gemeindegebieten ist eine wichtige Aufgabe. Die Aufgaben der Kommunalen Berufsbildungskommissionen sind im Artikel 27 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 13. Juni 2008 geregelt.

 

Die Gemeinde- oder interkommunale Kommission hat namentlich den Auftrag:

  • in Zusammenarbeit mit der DB die nötigen Massnahmen zu treffen für Jugendliche, welche keine Lehrstelle gefunden haben;
  • sich zu vergewissern, dass jede Lehre, die auf ihrem Gebiet ausgeführt wird, gut verläuft;
  • die Liste der Personen in Ausbildung in einem Lehrbetrieb auf dem Gemeindegebiet nachzuführen: Die notwendigen Auskünfte werden ihr von Amtes wegen von der DB erteilt;
  • die Lernenden des ersten oder des zweiten Lehrjahres mindestens einmal an ihrem Arbeitsort zu besuchen und sich mit dem Berufsbildner in Kontakt zu setzen;
  • auf Ersuchen des Lernenden oder des Berufsbildners im Betrieb, auf Ersuchen der DB oder punktuell Lehrbetriebe zu besuchen und ein Gespräch mit den Lernenden und den Berufsbildnern im Betrieb zu führen;
  • wenn nötig der DB Bericht über das Ergebnis ihrer Besuche zu erstatten;
  • der kantonalen Kommission und der DB namentlich bei den Untersuchungen und den Vermittlungsversuchen bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien zu helfen;
  • bei der Förderung der Berufsbildung im Allgemeinen und der Schaffung von Lehrstellen mit den verschiedenen betroffenen Partnern zusammenzuarbeiten;
  • Stützkurse für Jugendliche mit schulischen Schwierigkeiten in Zusammenarbeit mit der DB zu organisieren.

Als Kontaktpersonen stehen den Verantwortlichen Personen der Kommunale Berufsbildungskommission die Mitarbeiter der Dienststelle für Berufsbildung der Abteilung Anlaufstelle für Berufsbildung als erste Instanz zur Verfügung.

Folgende Dokumente stehen den Gemeinden für ihre Arbeit jederzeit zur Verfügung;