Fahrplan
Fahrplan
Der aktuelle Fahrplan des öffentlichen Verkehrs ist abrufbar unter
Der nationale Fahrplan setzt das obligatorische Angebot im öffentlichen Verkehr fest, das auf Schweizer Ebene abgestimmt und für eine bestimmte Periode vergeben wird. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) bestimmt die Fahrplanperiode. Dabei trägt es den für die Schweiz entscheidenden internationalen Vereinbarungen über die Fahrpläne sowie dem Bestellverfahren beim regionalen Personenverkehr Rechnung.
Der Kanton nimmt im Einvernehmen mit dem BAV die jährliche Bestellung des regionalen Angebots vor.
Der Kanton ist beauftragt, die interessierten Kreise auf angemessene Art und Weise anzuhören. In dieser Hinsicht wird eine beratende kantonale Fahrplankommission gebildet, mit dem Zweck und der Zusammensetzung, die im kantonalen Gesetz über den öffentlichen Verkehr dargelegt werden.
Zweck der kantonale Fahrplankommission (KFK)
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erarbeitet Vorschläge und nimmt Stellung zur öffentlichen Verkehrspolitik sowie zu den gesetzten Zielen;
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nimmt Stellung zur Schaffung, Abänderung oder Aufhebung von Linien des öffentlichen Verkehrs;
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nimmt Stellung zu den Angebots- und Fahrplanvorschlägen und prüft die Abänderungen und Anpassungen, die eine interregionale Koordination und Harmonisierung erfordern.
Zusammensetzung der KFK wird vom Staatsrat eingesetzt und umfasst namentlich:
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zwei Vertreter(innen) des mit dem Verkehr betrauten Departements;
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zwei Vertreter(innen) des mit der Erziehung betrauten Departements;
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einen(e) Vertreter(in) der jeweiligen acht sozio-ökonomischen Regionen (Art. 17, Abs. 4);
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fünf Vertreter(innen) aus Wirtschafts- und Tourismuskreisen;
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zwei Vertreter(innen) der Verkehrs- und Umweltschutzverbände;
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einen(e) Vertreter(in) aus Gewerkschaftskreisen.
Je nach dem definierten Zeitplan des BAV kündet der Kanton den Fahrplanentwurf im Amtsblatt an. Dieser steht im Internet in Koordination mit dem BAV und den interessierten Kantonen zur Verfügung. Ausserdem kann dieser bei den Regionssekretariaten und in den Hauptbahnhöfen eingesehen werden.