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Hundebisse und Aggressionen

Meldepflicht für Hundebisse und Vorfälle von Aggressionen

Die Tierärzte, Ärzte, Verantwortlichen von Hundeheimen oder Tierheimen, Hundetrainer sowie Zollbehörden sind gemäss der eidgenössischen Tierschutzverordnung (SR 455.1) verpflichtet, dem kantonalen Veterinäramt alle Unfälle durch einen Hund, der einen Menschen oder ein Tier verletzt hat, sowie Hunde, die ein abnormes Aggressionsverhalten zeigen, zu melden. Ausserdem verpflichtet das kantonale Tierschutzgesetz (SR 455.1) alle Hundehalter, deren Hund eine Person angegriffen hat, diese Aggression dem kantonalen Veterinäramt zu melden. Die entsprechenden Meldeformulare finden Sie unten. Diese sind ausschließlich für den Gebrauch der offiziellen Behörden bestimmt.

Privatpersonen, die problematisches Verhalten melden möchten, werden gebeten, das allgemeine Meldeformular zu verwenden.