Werbung und öffentliche Anlässe

Werbung und öffentliche Anlässe

Gesuche müssen spätestens 30 Tage vor dem Anlass bei der kantonalen Dienststelle eingehen.

Gebühren

Bewilligung, Aufhebung oder Unterbrechung einer Bewilligung unterliegen einer Gebühr von zwischen CHF 80.- bis CHF 250.-.

Verantwortung der Organisatoren

Die Organisatoren müssen auf die Einhaltung der Tierschutzvorschriften achten. Wenn die Organisatoren für die Übernahme der Tiere verantwortlich sind, müssen diese genügend Personen bestimmen, die diese Aufgabe übernehmen können sowie eine verantwortliche Person. Letztere muss die notwendigen technischen Fähigkeiten betreffend die ausgestellten Tiere haben und während des gesamten Anlasses erreichbar sein.

Bei illegalem Verhalten oder wenn die Teilnehmer die vorgesehenen Vorschriften nicht einhalten, muss der Organisator die notwendigen Massnahmen treffen.

Verantwortung der Teilnehmer

Die Teilnehmer müssen auf die Einhaltung der aktuellen Vorschriften achten. Den Teilnehmern ist es verboten, nicht bewilligte Zuchtformen auszustellen.

Kontrollen

Das Veterinäramt kann jederzeit die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen oder zusätzliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Tierhaltung auf einem öffentlichen Anlass kontrollieren.