Eine Subvention erhalten
Sozialen Institutionen werden für die Investitionen und den Betrieb von Einrichtungen, die für die Beherbergung und die Aufnahme von Menschen mit Behinderungen bestimmt sind, Subventionen gewährt.
Kontakt
Koordinationsstelle für Fragen im Bereich Behinderung (KFBB)
Avenue de la Gare 23
1950 Sitten
1950 Sitten
Rechtsgrundlage
- Gesetz über die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen (GRIMB) (Externer Link)
- Verordnung über die Rechte und die Inkulsion von Menschen mit Behinderung (VRIMB) (Externer Link)
- Gesetz über die Harmonisierung der Finanzierung der Sozialsysteme sowie der Systeme für die soziale und berufliche Eingliederung (Externer Link)
- Subventionsgesetz (Externer Link)
- Reglement betreffend die Gewährung von Investitionsbeiträgen aufgrund des Gesetzes über die Eingliederung behinderter Menschen (Externer Link)
Dokumente
- Richtlinie betreffend die Erteilung einer Betriebsbewilligung an Institutionen für die Beherbergung und Beschäftigung von erwachsenen Personen mit einer Behinderung oder mit Suchtabhängigkeiten (Download)
- Entscheid über die Pensionspreise vom 9. Dezember 2020 (Download)
- Richtlinie betreffend die Erstellung von Leistungsaufträgen mit den beitragsbereichtigten sozialen Institutionen des Erwachsenenbereichs (Download)