Die Qualität der Leistungen kontrollieren

Die sozialen und spezialisierten Institutionen des Erwachsenenbereichs sind für die Qualität der Leistungen verantwortlich, die sie für Menschen mit Behinderungen erbringen.

Die Umsetzung und regelmässige Prüfung des Qualitätssystems sowie die Einhaltung der CLASS-Kriterien sind unabdingbare Voraussetzungen zum Erhalt von Betriebsbeiträgen durch das Departement für Gesundheit, Sozialwesen und Kultur.

Anerkanntes Qualitätssystem

Das Qualitätssystem ISO 9001, ab der Ausgabe 2008, ist vom Departement als Referenzqualitätssystem in den Institutionen des Kantons anerkannt.

Weitere Zertifizierungen, die auf eidgenössischer Ebene von der schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) anerkannt sind und bei denen der Kontrollumfang vergleichbar mit der ISO-Norm ist, können von der Dienststelle für Sozialwesen auf vorgängiges Gesuch hin anerkannt werden.

Spezifische Qualitätsanforderungen für Institutionen auf der Pflegeheimliste

Die auf der Pflegeheimliste aufgeführten Behinderteninstitutionen müssen zusätzliche Qualitätskriterien bezüglich der Pflege erfüllen (siehe Anhang 1 der entsprechenden Richtlinie).

Aufsicht

Die Institutionen für Menschen mit Behinderungen des Kantons Wallis unterstehen der Aufsicht des Departements und dürfen nur mit einer Betriebsbewilligung betrieben werden.