Die Qualität der Leistungen kontrollieren
Die sozialen und spezialisierten Institutionen des Erwachsenenbereichs sind für die Qualität der Leistungen verantwortlich, die sie für Menschen mit Behinderungen erbringen.
Die Umsetzung und regelmässige Prüfung des Qualitätssystems sowie die Einhaltung der CLASS-Kriterien sind unabdingbare Voraussetzungen zum Erhalt von Betriebsbeiträgen durch das Departement für Gesundheit, Sozialwesen und Kultur.
Anerkanntes Qualitätssystem
Das Qualitätssystem ISO 9001, ab der Ausgabe 2008, ist vom Departement als Referenzqualitätssystem in den Institutionen des Kantons anerkannt.
Weitere Zertifizierungen, die auf eidgenössischer Ebene von der schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) anerkannt sind und bei denen der Kontrollumfang vergleichbar mit der ISO-Norm ist, können von der Dienststelle für Sozialwesen auf vorgängiges Gesuch hin anerkannt werden.
Spezifische Qualitätsanforderungen für Institutionen auf der Pflegeheimliste
Die auf der Pflegeheimliste aufgeführten Behinderteninstitutionen müssen zusätzliche Qualitätskriterien bezüglich der Pflege erfüllen (siehe Anhang 1 der entsprechenden Richtlinie).
Aufsicht
Die Institutionen für Menschen mit Behinderungen des Kantons Wallis unterstehen der Aufsicht des Departements und dürfen nur mit einer Betriebsbewilligung betrieben werden.
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Kontakt
Koordinationsstelle für Fragen im Bereich Behinderung (KFBB)
1950 Sitten
Dokumente
- Weisung betreffend die Einführung der Qualitätskriterien bei den sozialen Institutionen des Erwachsenenbereichs (Download)
- Checkliste vom 30. Juni 2016 der Koordinationsstelle für soziale Institutionen – Qualitätskriterien CLASS (Download)
- Richtlinie über die Betriebsbewilligung einer auf der Pflegeheimliste aufgeführten Institution für Menschen mit Behinderungen (Download)
- Richtlinien der Dienststelle für Gesundheitswesen zur Handhabung von Arzneimitteln in Institutionen (Download)