Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt

Raumentwicklung

Kantonaler Richtplan

Nachdem der Bundesrat am 1. Mai 2019 die Gesamtrevision des kantonalen Richtplans (kRP) genehmigt hatte, erfolgte am 30. April 2020 noch ergänzend die Genehmigung für die Bereiche «Touristische Beherbergung», «Camping» und «Windkraftanlagen». Die Prüfung des Koordinationsblattes «Maiensäss-, Weiler- und Erhaltungszonen» wurde sistiert, weil dessen inhaltlichen Teile noch so zu präzisieren und zu spezifizieren sind, dass deren Übereinstimmung mit den Anforderungen des Bundesrechts eindeutig gegeben ist. Diese Anpassungen werden in Absprache mit dem Bund vorgenommen.

Umsetzung auf kommunaler Ebene

Zahlreiche Gemeinden haben bereits einen Entwurf für das Siedlungsgebiet ausgearbeitet und/oder im Hinblick auf die Revision ihres Zonennutzungsplans (ZNP) Planungszonen ausgeschieden. Andere wiederum arbeiten noch daran, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des kantonalen Raumplanungsgesetzes (kRPG) und des Richtplans.

Bericht zur Mitte der Legislaturperiode

In Übereinstimmung mit Art. 3b kRPG wurde dem Grossen Rat zur Mitte der Legislaturperiode ein Bericht zur Raumplanung und Raumentwicklung vorgelegt. Der nächste Bericht ist für 2023 vorgesehen, gleichzeitig mit dem Bericht über den Stand der Richtplanung und deren Umsetzung, der dem Bund alle vier Jahre abzugeben ist.