Benutzung des Rail-Checks
Der Rail-Check ermöglicht den Erwerb von einem unübertragbaren Streckenabonnement. Er deckt maximal 50% des jährlichen Strecken-Abonnementspreises, zweite Klasse, zwischen den Wohnorten und dem Schulort. Für den Schulort bezieht man sich auf den Hauptbahnhof des Ortes, wo die Bildung übermittelt wird.
DER BETRAG DES RAIL-CHECKS IST NICHT MEHR AUFGEFUEHRT. DIESER IST DIREKT AN DEN SCHALTERN DER TRANSPORTUNTERNEHMEN BERECHNET (SBB, PostAuto,…).
Der Inhaber des Rail-Checks meldet sich mit einem neueren und gültigen Ausweis am Schalter eines sich auf Walliser Gebiet befindenden Transportunternehmens. Wenn er wünscht, kann er den Rail-Check auch zum Erweb eines Jahres-Generalabonnements (GA) benützen; die diesbezüglichen Mehrkosten gehen voll ganz zu seinen Lasten.
Auf Verlangen am Schalter können Lernende, welche nur einen Kurstag pro Woche oder ein- oder zweimal pro Jahr Blockkurse haben sowie Studenten, die während der Woche in einem im Wallis gelegenen Internat wohnen, mit dem Rail-Check im Maximum 13 durch den Rail-Check gedeckten Halbtax-Mehrfahrtenkarten erwerben. In diesem Falle geht das Halbtax-Abonnement zu Lasten der Eltern und muss beim Kauf der Mehrfahrtenkarten mit einer Bestätigung des betreffenden Internats der Studenten vorgewiesen werden. Der Restbetrag des Rail-Checks ist nicht einziehbar.