Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Lehrlinge und Studierende
Wie kann ich ein mit dem Rail-Check gekauftes Abonnement stornieren?
Um ein mit dem Rail-Check gekauftes Abonnement zu stornieren und somit eine Rückerstattung zu erhalten, senden Sie bitte die Kaufquittung des Abonnements per E-Mail an railcheck@admin.vs.ch. Das Abonnement wird am Ende des Monats storniert
Was gilt bei alternierender Obhut (geteiltem Sorgerecht)?
Es gilt nur der Weg ab der Adresse des gesetzlichen Wohnsitzes.
Haben auch im Wallis wohnhafte Lernende mit einem Lehrvertrag ausserhalb des Kantons Anrecht auf einen Rail-Check?
Ja. Um den Rail-Check zu erhalten, müssen am Anfang jedes Schuljahres sie folgende Unterlagen an die Dienststelle für Berufsbildung, Sektion " Ausserkantonale Verträge", Postfach 670, 1951 Sitten schicken:
- eine Kopie des Lehrvertrags
- eine Wohnsitzbescheinigung
- die Bestätigung der Gültigkeit des Vertrags durch den Lehrvertragskanton, bei online validierten Lehrverträgen
Nachdem diese Unterlagen bei der Dienststelle für Berufsbildung eingegangen sind und überprüft wurden, erhalten sie ihren Rail-Check mit der Post.
Die auf dem Rail-Check aufgeführten Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Strecke "Wohnort - Schulort") sind falsch!
Da Deine Personalien am Schalter kontrolliert werden, kann dieser Rail-Check nicht verwendet werden. Dann muss ein neuer Rail-Check per E-Mail an RAILCHECK@admin.vs.ch beantragt werden.
Was tun, wenn das Abonnement bereits gekauft wurde?
Ein Rückerstattungsantrag kann bei der Wohngemeinde gestellt werden.
Für die Lernende, die ihren Rail-Check ab dem Monat November des Schuljahres benutzen, für das er ausgestellt wurde, was ist der Wert des Rail-Checks?
Der Wert des Rail-Checks entspricht der Hälfte des monatlichen Streckenabonnements bis zum Ende des Schuljahres.
Wer übernimmt die Fahrtkosten zu überbetrieblichen Kursen (ÜK)?
Diese Kosten werden von den Ausbildungsbetrieben getragen.
Welcher Betrag übernimmt der Rail-Check für die Lernenden, welche eine lehrbegleitende Berufsmatura mit zwei verschiedenen Kursorten absolvieren?
Der Rail-Check übernimmt die Fahrkosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, welche der Fahrt zwischen dem Wohnort und dem am weitesten entfernten Kursort entsprechen.
Fällt die Vorlehre mit schulgebundener Ausbildung in den Rail-Check-Leistungsbereich?
Nein, die Vorlehre ist Teil der obligatorischen Schulzeit, genauer gesagt der Sekundarstufe I. Die Fahrkosten mit den öffentlichen Vehkersmittel werden von den Gemeinden getragen.
Erhält man einen Gutschein, wenn Wohnort und Schulort identisch sind?
Ja, wenn die Entfernung mehr als 2,5 km beträgt und/oder die Fusswegdauer über 30 Minuten liegt.
Haben Lernende, die in einem Verkehrsunternehmen arbeiten (SBB, PostAuto usw.) und ein GA zu einem sehr günstigen Preis erhalten, Anrecht auf einen Rail-Check?
Ja, Wenn der Jugendliche sein GA zu einem Vorzugspreis beziehen konnte, erhält er die Rückerstattung des von ihm für den Fahrausweis bezahlten Betrags. Wenn der Rail-Check auf einen geringeren Betrag ausgestellt ist als derjenige, den der Jugendliche für sein GA bezahlt hat, wird der auf dem Rail-Check angegebene Betrag rückerstattet.
Erhält man einen Gutschein, wenn der Ausbildungsort im Wallis liegt, aber man ausserkantonal wohnt?
Nein, die Gutscheine werden nur an Lernende und Studierende mit Wohnsitz im Wallis vergeben.
Kann der Gutschein mit einem AG Familia oder anderen Vergünstigungen kombiniert werden?
Ja, durch einen Rückerstattungsantrag bei der Wohngemeinde.
Haben Schülerinnen und Schüler der 3. oder 4. Orientierungsschule Anspruch auf einen Gutschein?
Nein, die Orientierungsschule gehört zur Sekundarstufe I. Die Gemeinden tragen die entsprechenden Fahrtkosten.
Ich habe einen Rail-Check erhalten, doch ich bin an diesem Angebot nicht interessiert. Was soll ich tun?
Bist Du an diesem Angebot nicht interessiert, muss der Rail-Check vernichtet werden, z.B. indem dieser zerrissen und zum Altpapier geworfen wird.
Kann der Gutschein von einer anderen Person als der berechtigten Person genutzt werden?
Nein, der Gutschein ist persönlich und nicht übertragbar.
Wie werden die Rabattgutscheine (Rail-Check) finanziert und wie hoch ist der Elternbeitrag?
Die Gutscheine werden zu gleichen Teilen von den Gemeinden und dem Kanton finanziert. Der Betrag entspricht grundsätzlich 50 % des Preises eines Streckenabonnements (2. Klasse) zwischen dem Wohnort und dem Schulort (Hauptbahnhof). Die restlichen Kosten des gewählten Abonnements tragen die Eltern.
Kann ich mit dem Gutschein auch Mehrfahrtenkarten erhalten?
Nein, außer den Karten der Matterhorn Gotthard Bahn.
Studierende
Die auf dem Gutschein angegebene Schule oder Wohnadresse ist falsch. Was ist zu tun?
Fordern Sie per E-Mail an railcheck@admin.vs.ch einen neuen Gutschein an.
Haben Studierende von Hochschulen (Universitäten, EPFL, ETHZ, HES-SO Wallis, HEP-VS, …) Anspruch auf einen Gutschein?
Nein, diese Ausbildungen gehören nicht zur allgemeinen Sekundarstufe II.
Hat ein Sek-II-Studierender Anspruch auf einen Gutschein, wenn er eine private Schule im Wallis besucht, die einen eidgenössisch anerkannten Abschluss ermöglicht?
Ja, das zuständige Departement führt eine Liste der vom Kanton anerkannten privaten Schulen.
Haben Sek-II-Studierende, die eine öffentliche Schule ausserhalb des Kantons besuchen, Anspruch auf den Rail-Check?
Ja, sofern sie vom zuständigen Departement zur Ausbildung zugelassen sind.
Werden die Fahrkosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln an den Arbeits- oder den Praktikumsort (Fachmaturitäten Gesundheit-Sozialarbeit, kaufmännische Berufsmaturität) berücksichtigt?
Nein, diese Kosten werden vom Rail-Check nicht berücksichtigt.
Lehrlinge
Haben auch im Wallis wohnhafte Lernende mit einem Lehrvertrag ausserhalb des Kantons Anrecht auf einen Rail-Check?
Ja, Um den Rail-Check zu erhalten, müssen am Anfang jedes Schuljahres sie folgende Unterlagen an die Dienststelle für Berufsbildung, Sektion " Ausserkantonale Verträge", Postfach 670, 1951 Sitten schicken:
- eine Kopie des Lehrvertrags
- eine Wohnsitzbescheinigung
- die Bestätigung der Gültigkeit des Vertrags durch den Lehrvertragskanton, bei online validierten Lehrverträgen
Nachdem diese Unterlagen bei der Dienststelle für Berufsbildung eingegangen sind und überprüft wurden, erhalten sie ihren Rail-Check mit der Post.
Für die Lernende, die ihren Rail-Check ab dem Monat November des Schuljahres benutzen, für das er ausgestellt wurde, was ist der Wert des Rail-Checks?
Der Wert des Rail-Checks entspricht der Hälfte des monatlichen Streckenabonnements bis zum Ende des Schuljahres.
Werden die Fahrkosten für Lernende, die an überbetrieblichen Kursen (ÜK) teilnehmen, vom Rail-Check übernommen?
Nein, diese Kosten tragen die Ausbildungsbetriebe. Bei überbetrieblichen Kursen, die ausserhalb des Kantons stattfinden, werden die Kosten vom kantonalen Berufsbildungsfonds www.fcfp-kbbf.ch übernommen
Welcher Weg gilt für Lernende mit integrierter Berufsmaturität und mehreren Unterrichtsstandorten?
Der längste Weg wird berücksichtigt.
Gibt es einen Gutschein für ein Vorlehrverhältnis mit schulischer Ausbildung?
Nein, Vorlehren gehören zur obligatorischen Schule (Sekundarstufe I). Die Fahrtkosten werden von den Gemeinden übernommen.
Habe ich Anrecht auf einen Rail-Check, wenn mein Wohnort identisch ist mit dem Schulort?
Ja, wenn ich mehr als 2.5 km oder mehr als 30 Minuten zu Fuss von der besuchten Schule entfernt wohne.
Haben Lernende, die in einem Verkehrsunternehmen arbeiten (SBB, PostAuto usw.) und ein GA zu einem sehr günstigen Preis erhalten, Anrecht auf einen Rail-Check?
Ja, Wenn der Jugendliche sein GA zu einem Vorzugspreis beziehen konnte, erhält er die Rückerstattung des von ihm für den Fahrausweis bezahlten Betrags. Wenn der Rail-Check auf einen geringeren Betrag ausgestellt ist als derjenige, den der Jugendliche für sein GA bezahlt hat, wird der auf dem Rail-Check angegebene Betrag rückerstattet.