Eine harmonische Raumentwicklung gewährleisten

Kontext

Die Raumentwicklung stellt eine grosse Herausforderung für die Zukunft unseres Kantons dar. Zwischen 1981 und 2015 hat die Siedlungsfläche im Wallis um beinahe 50 Prozent zugenommen. Die demografische Entwicklung, die Veränderung der Lebensweisen und des Klimas wie auch die Anforderungen des Bundes (RPG1 und RPG2) und die Bedürfnisse der Wirtschaft und der Gesellschaft haben einen direkten Einfluss auf die Raumplanung und deren regionale Koordination. Sowohl für überbaute als auch für unüberbaute Flächen müssen neben quantitativen auch qualitative Ziele angestrebt werden. Dieses Bestreben äussert sich in der Umsetzung der kantonalen Landschaftspolitik. Sie erlaubt es, dem landschaftlichen Kontext sowie den natürlichen und kulturellen Werten der Walliser Landschaft bei Aktivitäten, welche die Bodennutzung und die Besiedlung verändern, besser Rechnung zu tragen.

Vision

Der Kanton Wallis gewährleistet eine harmonische Raumentwicklung. Er verbessert die Lebensbedingungen seiner Bevölkerung und verwaltet seine natürlichen Ressourcen (Natur, Landschaft, Wasser) auf ausgeglichene Weise.

Er treibt die Umsetzung des kantonalen Raumentwicklungskonzepts im Hinblick auf eine verantwortungsvolle, umfassende, nachhaltige, kohärente und ausgewogene Raumentwicklung voran.

Er setzt das Raumplanungsgesetz (einschliesslich RPG2) so um, dass Rückzonungen auf ein Minimum begrenzt und die Siedlungsqualität sowie die landschaftliche Vielfalt gefördert werden.

Die Talebene ist gegen Überschwemmungsrisiken und andere durch den Klimawandel verschärfte Risiken, wie Hitzeinseln, geschützt. Die Grundelemente des Projekts der 3. Rhonekorrektion werden im Sinne einer zeitgemässen Konzeption der Sicherung und Revitalisierung des Flusses unter Berücksichtigung der Problematik der Erhaltung der Fruchtfolgeflächen (FFF) überprüft.

Prioritäre Massnahmen und Projekte

  • Einführung und Informatisierung des eidgenössischen Grundbuchs
  • Begleitung der Gemeinden bei der Umsetzung des Baugesetzes und des kantonalen Raumplanungsgesetzes (insbesondere: Bauzonendimensionierung)
  • Konsolidierung der Strategie zur quantitativen und qualitativen Bewirtschaftung der FFF (Kompetenzzentrum Boden KOBO-VS und andere Beteiligte) 
  • Einführung eines einheitlichen IT-Instruments Kanton/Gemeinden für die Verwaltung der Katasterdaten in Zusammenarbeit mit dem Verband Walliser Gemeinden (VWG) 

Statistische Indikatoren