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Kantonale Integrationspolitik
Kantonale Integrationspolitik
Ziele und Massnahmen
- Information und Beratung werden schrittweise im gesamten Kanton durch zweckmässige Massnahmen, wie über die personelle Verstärkung der Integrationsbeauftragten, zur Verfügung gestellt.
- Der Schutz vor Diskriminierung wird durch die Begleitung und das Coaching der betroffenen Personen sowie durch den strittweisen Aufbau einer geeigneten zuständigen Struktur, gemäss den Vorgaben des Bundes vorangetrieben.
- Das Lernen der Ortssprache wird vermehrt kantonal koordiniert und stützt sich auf das durch das BFM entwickelte Sprachenkonzept ‚fide‘.
- Massnahmen zur frühen Förderung werden in den Regionen in Hinblick auf die Integrationsbedürfnisse derjenigen Institutionen entwickelt, die sich um Vorschulkinder kümmern.
- Die Arbeitsmarktfähigkeit wird für alle Begünstigten von spezifischen Integrationsmassnahmen, durch die vermehrte Zusammenarbeit der involvierten kantonalen Stellen verbessert.
- Regelstrukturen werden verstärkt über Sinn und Zweck des interkulturellen Dolmetschens informiert und der Einsatz von interkulturellen Dolmetschern wird gefördert und unterstützt.
- Massnahmen für die soziale Integration werden zwischen der Fachstelle Integration und den Regionen abgesprochen und ergänzen einander.
Regionalisierung
Die Gemeinden sind aufgerufen in einen Prozess der Projektentwicklung einzusteigen und auf regionaler Ebene gemeinsam die Verantwortung zu tragen. Die Regionen wurden aufgrund geografischer Kriterien (mehrere Bezirke) gebildet. Im Kanton Wallis wurden die vier Regionen (Monthey – St-Maurice, Martinach – Entremont, Zentralwallis, Oberwallis) festgelegt.
Kontakt
Dienststelle für Bevölkerung und Migration
Bahnhofstr. 39
1950 Sitten
Tel. 027 606 55 85