Adoption und Namensänderung

Adoption

Für das Adoptionsverfahren sind verschiedene Ämter zuständig, unter anderem das Amt für Kindesschutz und die Dienststelle für Bevölkerung und Migration.

Nach Abschluss des Verfahrens entscheidet das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport über die Adoption.

Das Schweizer Zivilgesetzbuch ZGB (Art. 264 ff) liefert die notwendigen Informationen für alle Personen, die an einer Adoption interessiert sind.

Dokumente

Die Adoptionsformulare können bei unserer Dienststelle bezogen werden.

Namensänderung / Wiederannahme des Ledignamens

Die Regierung des Wohnsitzkantons kann einer Person die Änderung des Namens bewilligen, wenn achtenswerte Gründe gemäss Art. 30 Absatz 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vorliegen. Als Name gilt der Familien- und Vorname, der in den Zivilstandsregistern eingetragen ist. Nicht unter diese Bestimmung fallen Rufnamen, Pseudonyme, Künstlernamen, etc.

Vorgehensweise

Das Gesuch um Namensänderung ist schriftlich an folgende Adresse zu senden, sofern die betroffene Person im Kanton Wallis ihren Wohnsitz hat:

Dienststelle für Bevölkerung und Migration
Bahnhofstrasse 39
Postfach 478
1951 Sion

Dokumente

Das Gesuchsformular um Änderung des Vor- oder Familiennamens kann bei unserer Dienststelle durch unseren Kontaktformular bezogen werden.

Gebühren

Änderung des Familiennamens: Fr. 500.--
Änderung des Vornamens: Fr. 400.--

Wiederannahme des Ledignamens

Ein Ehepartner, der bei der Eheschliessung seinen Namen geändert hat, behält diesen Namen nach der Scheidung oder dem Tod seines Ehepartners. Er kann jedoch jederzeit (nach Rechtskraft des Scheidungsurteils) beim Standesbeamten erklären, dass er seinen Ledignamen wieder annehmen möchte.

Kontaktdaten Zivilstandsämter

Eine Wiederannahme des Namens ist während der Ehe nur möglich, wenn diese vor dem 1. Januar 2013 geschlossen wurde.

Kontakt

Dienststelle für Bevölkerung und Migration

Adresse
Avenue de la Gare 39
Postfach 478
1951 Sitten

Link Kontaktformular