Adoption und Namensänderung

Adoption

Für das Adoptionsverfahren sind verschiedene Ämter zuständig, unter anderem das Amt für Kindesschutz und die Dienststelle für Bevölkerung und Migration.

Nach Abschluss des Verfahrens entscheidet das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport über die Adoption.

Das Schweizer Zivilgesetzbuch ZGB (Art. 264 ff) liefert die notwendigen Informationen für alle Personen, die an einer Adoption interessiert sind.

Dokumente

Die Adoptionsformulare können bei unserer Dienststelle bezogen werden.

Namensänderung

Die Regierung des Wohnsitzkantons kann einer Person die Änderung des Namens bewilligen, wenn achtenswerte Gründe gemäss Art. 30 Absatz 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vorliegen. Als Name gilt der Familien- und Vorname, der in den Zivilstandsregistern eingetragen ist. Nicht unter diese Bestimmung fallen Rufnamen, Pseudonyme, Künstlernamen, etc.

Das Gesuch um Namensänderung ist schriftlich an folgende Adresse zu senden, sofern die betroffene Person im Kanton Wallis ihren Wohnsitz hat:

Dienststelle für Bevölkerung und Migration
Bahnhofstrasse 39
Postfach 478
1951 Sion

Dokumente

Das Gesuchsformular um Änderung des Vor- oder Familiennamens kann bei unserer Dienststelle bezogen werden.

Kontakt

Link Kontaktformular