Aufgabe DER BKA
Aufgabe DER BKA
Betreibungsamt
Das Betreibungsamt hat die Aufgabe, Betreibungen im Rahmen der Bestimmungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) von der Einleitung der Betreibung bis zur Verteilung der Dividende und der Ausstellung von Verlustscheinen durchzuführen.
Im Einzelnen sind dies:
• Registrieren von Betreibungsbegehren, Fortsetzungsbegehren, Verwertungsbegehren
• Zustellung der Zahlungsbefehle
• Registrierung der Rechtsvorschläge
• Pfändungsvollzüge
• Verwertungen
• Verteilungen des Verwertungserlöses an die Gläubiger
• Ausstellen von Verlustscheinen
• Entgegennahme von Zahlungen der Schuldner
Das Betreibungsamt hält verschiedene Register à jour und gibt daraus Auszüge an Personen, die ein Interesse glaubhaft machen. Es stellt zudem betreibungsamtliche Bescheinigungen aus. Es führt auch das Eigentumsvorbehaltsregister.
Es steht dem Betreibungsamt nicht zu, Bestand und Umfang einer Forderung materiell-rechtlich zu beurteilen. Dies können nur die zuständigen Gerichtsinstanzen tun.
Das Betreibungsamt kann auch keine Zahlungsfristen gewähren. Diese müssen mit den Gläubigern ausgehandelt und vereinbart werden.
Konkursamt
Die Hauptaufgabe des Konkursamtes ist es, nach der Konkurseröffnung durch den Richter das Konkursverfahren durchzuführen.
Es ordnet Publikationen an, registriert Forderungsanmeldungen der Gläubiger, nimmt Inventare auf, verwertet die Aktiven, verteilt den Verwertungserlös und stellt Konkursverlustscheine aus.