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Dienststelle für Betreibungs- und Konkurswesen
Dienststelle für Betreibungs- und Konkurswesen
Schalteröffnungszeiten :
Montag bis Freitag
8h00 - 12h00
(ausser Betreibungsferien – 7 Tage vor und 7 Tage nach den Feiertagen von Ostern und Weihnachten, sowie vom 15. bis zum 31. Juli, sind die Schalter einzig am Dienstag und Donnerstag von 8h00 bis 12h00 offen).
Das Betreibungsamt hat die Aufgabe, Betreibungen im Rahmen der Bestimmungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) von der Einleitung bis zur Verteilung der Dividende und der Ausstellung von Verlustscheinen durchzuführen.
Die Hauptaufgabe des Konkursamtes ist es, nach der Konkurseröffnung durch den Richter das Konkursverfahren durchzuführen.