Individuelle Finanzhilfe beantragen
Die Koordinationsstelle für Fragen im Bereich Behinderung (KFBB) fördert die eigenständige Lebensführung und die Inklusion von Erwachsenen mit Behinderungen, indem sie finanzielle Hilfe für den Verbleib zu Hause gewährt.
Dazu gehört eine individuelle finanzielle Hilfe für betreuende Angehörige, mit der ihre Arbeit anerkannt und gefördert werden soll. Sie wird gewährt, wenn eine schwere Behinderung umfangreichere fremde Hilfe und Pflege erfordert als in einer vergleichbaren Situation ohne Behinderung und wenn durch das Engagement der betreuenden Angehörigen die Unterbringung in einer Einrichtung vermieden wird.
Zulässige Stundensätze
- Der maximal zulässige Satz für eine Hilfe, die von einem betreuenden Angehörigen geleistet wird, liegt bei 20 Franken brutto pro Stunde.
- Die finanzielle Hilfeleistung zur Deckung der Kosten für Hilfe und Pflege, die der betreuende Angehörige für den Menschen mit Behinderung leistet, darf insgesamt 6000 Franken pro Jahr und Fall nicht übersteigen.
Ein Gesuch stellen
Gesuche sind in der Regel von der Emera Sozialberatung an die KFBB zu richten.
Emera Conseil Social
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Emera Sozialberatung
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Kontakt
Koordinationsstelle für Fragen im Bereich Behinderung (KFBB)
1950 Sitten