Juristische Angelegenheiten der Sicherheit und der Justiz

Kantonalisierung der KESB

Nach der Annahme der Änderung des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch über die Kantonalisierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) durch den Grossen Rat in der Dezembersession 2020, mussten Schritte unternommen werden, um die kantonalen KESB einzurichten.

Im ersten Halbjahr 2021 konzentrierte sich die Arbeit einer vom Staatsrat ernannten Arbeitsgruppe auf die Bestimmung der Sitze der KESB und die Festlegung der Grundlagen. Im Herbst wurden ein Steuerungsausschuss und ein Projektausschuss ernannt und die Sitze der künftigen KESB durch die Annahme der Verordnung zur Festlegung der Sitze der KESB offiziell bestätigt.

Analyse der Justizbehörden

Nach der Annahme von zwei Postulaten in der Junisession 2019 beauftragte der Grosse Rat den Staatsrat, eine vertiefte Analyse der Organisation der Walliser Justizbehörden durchzuführen. Im Auftrag des Staatsrates hielt das Unternehmen Ecoplan in Bern die hauptsächlichen und nachrangingen Verbesserungsmassnahmen fest, die am 16. Dezember 2021 den Medien vorgestellt wurden. Der Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz (RDSJ) leistete dem Unternehmen Ecoplan wichtige administrative Unterstützung und nahm als Mitglied an den Sitzungen des Steuerungsausschusses und des Projektausschusses teil, die das Projekt begleiteten.

Covid-19 und Grossveranstaltungen

Da das DSIS als zuständige Behörde für die Genehmigung von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bestimmt wurde, war der RDSJ für die Prüfung der von den Organisatoren eingereichten Gesuche zuständig. Er nahm auch an den Sitzungen « Grossveranstaltungen» der Task Force teil. 

Anwalts- und Notariatsgesetz

In der Septembersession 2021 nahm der Grosse Rat die Änderungen des Gesetzes über den Anwaltsberuf zur Vertretung von Parteien vor den Gerichtsbehörden (AnwG) an. Diese Änderungen betrafen insbesondere die Einführung eines Stellvertretungssystems für einen Anwalt, der aufgrund von Tod oder Krankheit nicht praktizieren kann, die zeitlichen Bedingungen für die Absolvierung des Anwaltspraktikums sowie das Bestehen der Abschlussexamina und die Zusammensetzung der Prüfungskommission. Um eine Kohärenz zwischen der Ausbildung von Anwälten und Notaren zu gewährleisten, wurde auch das Notariatsgesetz geändert.