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Jagd, Fischerei und Wildtiere
Proaktive Wolfsregulierung 2026-2027 - Bewilligung für die Basisregulierung des Rudels von Réchy-Anniviers
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat nun auch die Basisregulierung des Réchy-Anniviers-Rudels genehmigt, nachdem es bereits die Basisregulierung der Rudel von Nendaz-Isérables und Les Toules sowie für die vollständige Regulierung des Augstbord-Rudels und des Nanz-Rudels bewilligt hatte. Der Regulationsentscheid tritt am 23. Oktober 2026 in Kraft. Er gilt bis zum 31. Januar 2027. Die Bewilligung für die vollständige Entnahme des Rudels von Arolla-Ferpècle ist noch beim BAFU hängig. Der Kanton wendet damit die Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) an, die am 1. Februar 2025 in Kraft getreten ist.