Das Staatsarchiv Wallis eine Aussonderungsliste vorlegen

Die von einer Verwaltungseinheit erstellten Dokumente, die nicht für die dauerhafte Aufbewahrung bestimmt sind, müssen so vernichtet werden, dass jegliche weitere Verwendung ausgeschlossen ist. Dokumente können erst nach Ablauf ihrer Aufbewahrungsdauer (Klassifikations- und Verwaltungsschema) ausgesondert werden.

Die Aussonderungsliste muss unbedingt ans Staatsarchiv Wallis zur Bestätigung vorlegen werden.