Das Staatsarchiv Wallis eine Aussonderungsliste vorlegen
Die von einer Verwaltungseinheit erstellten Dokumente, die nicht für die dauerhafte Aufbewahrung bestimmt sind, müssen so vernichtet werden, dass jegliche weitere Verwendung ausgeschlossen ist. Dokumente können erst nach Ablauf ihrer Aufbewahrungsdauer (Klassifikations- und Verwaltungsschema) ausgesondert werden.
Die Aussonderungsliste muss unbedingt ans Staatsarchiv Wallis zur Bestätigung vorlegen werden.
Archives de l'Etat du Valais
Rue de Lausanne 45
1950 Sion
1950 Sion
