Medienmitteilungen
Gesundheitswesen
Zulassung zur Abrechnung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Neue Beschränkungen zur Eindämmung des Anstiegs der Gesundheitskosten
Angesichts des anhaltenden Anstiegs der Gesundheitskosten und deren Auswirkungen auf die Krankenkassenprämien verschärft der Staatsrat die Massnahmen zur Eindämmung der Ausgaben zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Er hat beschlossen, die Beschränkung der Zulassung zur Abrechnung zu Lasten der OKP neben den bereits betroffenen Fachgebieten Kardiologie und Radiologie auch auf neue Fachärzte für Augenheilkunde sowie auf neue Leistungserbringer im Bereich der Pflege zu Hause auszuweiten. Diese Massnahmen, welche seit dem 01. Juli 2026 in Kraft sind, fügen sich in den Rahmen der Kompetenzen ein, die den Kantonen durch das Bundesrecht übertragen wurden, um dazu ...