Änderung des Jugendgesetzes zum 01.10.2025
Die Änderungen des Jugendgesetzes werden vorgenommen, um dieses einerseits an das Bundesrecht und andererseits an die aktuellen organisatorischen Gegebenheiten anzupassen.
Kantonale Dienststelle für die Jugend
Die Kantonale Dienststelle für die Jugend (KDJ) ist im Bereich der Prävention, der Unterstützung und Förderung sowie dem Schutz von Kindern und Jugendlichen tätig.
Die kantonale Dienststelle für die Jungend ist ein Dienst für die Bereiche Jugendförderung, Prävention und Kinder- und Jugendschutz zugunsten der Walliser Jugend.
Die Aufgaben des Dienstes sind im kantonalen Jugendgesetz vom 11. Mai 2000 definiert:
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die Förderung der Familienpolitik
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die Förderung der Jugendpolitik
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der Kinder- und Jugendschutz
- das Anbieten von spezialisterter Jugendhilfe und von Präventionsprogrammen
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die Verwaltung von sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
KONTAKT
Kantonale Dienststelle für die Jugend
1950 Sion
