Aktuell
Lumpy skin disease (Dermatitis nodularis LSD)
Bis zum 20. Juli 2025 wurden in Savoyen, Frankreich, 32 bestätigte Ausbrüche der ansteckenden nodulären Dermatitis (LSD) festgestellt. Diese hochansteckende virale Tierseuche betrifft Rinder und wird hauptsächlich durch stechende Insekten (Fliegen, Mücken) übertragen. Für den Menschen besteht kein Gesundheitsrisiko. Infizierte Tiere zeigen in der Regel hohes Fieber, schmerzhafte Hautknoten, Appetitverlust sowie Nasen- und Augenausfluss. Gemäss den derzeitigen Bekämpfungsmassnahmen müssen betroffene Tiere getötet werden, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern.
In der eingerichteten Überwachungszone, die ab dem 25. Juli 2025 auf die Regionen Champéry, Finhaut und Ferret im Wallis ausgeweitet wird, ist eine Impfkampagne geplant.
Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, ordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die obligatorische Impfung aller Rinder, Büffel und Bisons in der betroffenen Walliser Überwachungszone an. Diese Massnahme soll eine wirksame Immunbarriere rund um die in Frankreich festgestellten Ausbrüche schaffen. Die Impfung gilt derzeit als die wirksamste Strategie zur Bekämpfung der Krankheit. Die verwendeten Impfstoffe sind in der Schweiz nicht zugelassen. Das BLV hat für den Import und die Anwendung der Impfstoffe eine Allgemeinverfügung erlassen. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass die Impfstoffe gut verträglich sind. Die Kosten für die Impfstoffe und deren Verabreichung werden vollständig von den Veterinärbehörden übernommen.
In der Überwachungszone gelten weitere Massnahmen: Der Transport von Rindern ist grundsätzlich verboten, Ausnahmen sind nur unter strengen Auflagen möglich. Ebenfalls verboten sind Vieh- und Tiermärkte, Ausstellungen sowie Messen mit Rindern.
Tierhaltende werden zu besonderer Wachsamkeit aufgerufen: Sie sollen ihre Tiere so gut wie möglich vor Insektenstichen schützen und jede verdächtige Symptomatik umgehend dem zuständigen Bezirktierarzt melden. Zusätzlich wird in den betroffenen Regionen ein verstärktes veterinärmedizinisches Überwachungsprogramm umgesetzt. Sämtliche Massnahmen sind derzeit im Vollzug und werden den betroffenen Tierhaltenden und Älplern individuell mitgeteilt.
Das BLV beobachtet die Lage genau und ergreift in Zusammenarbeit mit den kantonalen Veterinärdiensten alle erforderlichen Massnahmen, um die Einschleppung und Verbreitung der Seuche in der Schweiz zu verhindern.
Weitere Informationen im nebenstehenden Dokument, sowie auf der Website des Bundes
Blauzungenkrankheit
Nach den sehr zahlreichen Fällen der Blauzungenkrankheit (Blauzungenkrankheit der Serotypen 8 und 3 - BTV 8 und 3), die seit Sommer 2024 in der Schweiz nachgewiesen wurden, sind seit Herbst 2024 nur 3 Fälle von BTV- 8 im Unterwallis nachgewiesen worden. Es ist jedoch zu erwarten, dass sich die Krankheit im Laufe des Jahres 2025 noch weiter ausbreiten wird, mit noch schwereren klinischen Symptomen, wie es normalerweise im zweiten Jahr eines Seuchenausbruchs der Fall ist.
Schutzmassnahmen, wie Aufstallung ab den frühen Abendstunden und Behandlung mit Repellentien können das Risiko einer Infektion vermindern, bieten aber keinen vollumfänglichen Schutz. Die Impfung bleibt die einzige wirksame Methode, um Tiere vor einer schweren Erkrankung zu schützen. Sie bewahrt nicht nur die Gesundheit der Tiere, sondern verhindert auch massive wirtschaftliche Verluste für die landwirtschaftlichen Betriebe.
Für die Bekämpfung von BT in der Schweiz ab 2025 wurde ein einheitliches Vorgehen festgelegt. Die Ziele und die anzuwendenden Massnahmen variieren je nach den zirkulierenden Serotypen, der epidemiologischen Situation und den verfügbaren Bekämpfungsmitteln, insbesondere der Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Impfstoffen. Der Veterinärdienst Schweiz wird bei einer Infektion mit dieser Krankheit keine Sperrmassnahmen mehr über betroffene Betriebe verhängen. Nur die Verschiebung (oder Sömmerung) von kranken Tieren bleibt verboten.
Die Schaf- und Rinderbranche, die Gesellschaft Schweizer Tierärzte (GST), die Tiergesundheitsdienste (RGS / BGK), das BLV und die Kantonstierärztinnen und -tierärzte empfehlen Tiere, die für diese Krankheit empfänglich sind, soweit wie möglich zu impfen. Wenn Sie detaillierte Informationen zur Impfung wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Betriebstierarzt, der Sie bei der Umsetzung dieser Präventionsmassnahme anleiten kann. // Weitere Informationen in den nebenstehenden Dokumenten sowie auf der Website des BLVs.
Die BVD-Ampel - ein neues Instrument zum Schutz der Rinderhaltungen vor BVD
Ab dem 1. November 2024 ist den Rinderhaltungen in der Schweiz eine BVD-Ampel zugeteilt. Sie ist ein Indikator für das BVD-Risiko eines Betriebes und ermöglicht den Tierhaltenden einen aktiven Schutz ihres Bestandes, indem sie nur Tiere aus Betrieben mit einem vernachlässigbaren BVD-Risiko in ihren Betrieb aufnehmen.
Die BVD-Ampel ist in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) und auf dem elektronisch ausgefüllten Begleitdokument ersichtlich. Vor dem Kauf eines Tieres sollte sich der Käufer unbedingt über die Farbe der BVD-Ampel des Herkunftsbetriebes informieren:
• Rote Ampel: hohes BVD-Risiko
• Orange Ampel: mittleres BVD-Risiko
• Grüne Ampel: vernachlässigbares BVD-Risiko
• Graue Ampel: BVD-Risiko nicht beurteilt (Sömmerung, Markt und Viehausstellung)
Vogelgrippe
Seit Mitte Februar 2025 sind in der Schweiz keine Fälle von Vogelgrippe mehr aufgetreten. Die geltende dringliche Verordnung zum Schutz des Landes vor der Vogelgrippe wurde daher nicht über den 31. März 2025 hinaus verlängert. Auch im Wallis wurden die am Ufer des Genfersees geltenden Massnahmen aufgehoben.
Präventionsmassnahmen die auch im Wallis anwendbar sind, gelten aber weiterhin, und sind hier zu finden.