Aktuell
Blauzungenkrankheit - Situation
Nach den sehr zahlreichen Fällen von Blauzungenkrankheit (Bluetongue-Virus der Serotypen 8 und 3 - BTV 8 und 3), die seit Sommer 2024 in der Schweiz festgestellt wurden, waren seit Herbst 2024 nur 3 Fälle von BTV-8 im Unterwallis bestätigt worden.
Entwicklung der Situation im Herbst 2025
Wie erwartet wurden seit Anfang September 2025 neue BTV-Fälle (Serotypen 3 und 8) im Wallis bestätigt. Im Unterwallis breitet sich der Serotyp BTV-3 entsprechend der Ausbreitung der übertragenden Mücke aus, während BTV-8-Fälle im Oberwallis festgestellt wurden, die aus dem Süden des Simplons stammen.
Die Krankheit dürfte sich bis zur Inaktivitätsperiode des Vektors (Winter) 2025 weiter ausbreiten, wobei bei nicht geimpften Tieren möglicherweise schwerere klinische Symptome auftreten können, wie es im zweiten Jahr des Auftretens einer Tierseuche allgemein der Fall ist.
Schutz und Prävention
Bestimmte Massnahmen können das Infektionsrisiko verringern: Aufstallung der Tiere ab Sonnenuntergang und Verwendung von Repellentien. Diese Massnahmen bieten jedoch keinen vollständigen Schutz.
Die Impfung bleibt die einzige wirklich wirksame Methode zum Schutz der Tiere vor dieser schweren Krankheit, wodurch sowohl ihre Gesundheit erhalten als auch erhebliche wirtschaftliche Verluste für die Betriebe vermieden werden.
Die wichtigsten Akteure des Landwirtschaftssektors (Schaf- und Rinderbranche, Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte, Tiergesundheitsdienste, BLV und Kantonstierärzte) empfehlen daher, die für diese Krankheit empfänglichen Tiere soweit möglich zu impfen. Für detaillierte Informationen zur Impfung wenden Sie sich an Ihren Bestandestierarzt.
Vorgehen bei Verdacht
Bei klinischem Verdacht kontaktieren Sie Ihren Tierarzt, der die notwendigen Probeentnahmen durchführt. Die Laboranalysen werden vom Kanton übernommen, die tierärztlichen Kosten gehen zu Lasten des Tierhalters. Tierverluste können entschädigt werden, wenn sie bestätigt und attestiert sind.
Wichtig: Es ist strengstens verboten, ein symptomatisches Tier zu verbringen.
Bei positivem Ergebnis wird der Betrieb vorübergehend unter Sperre gestellt, bis der Serotyp bestätigt ist.
Massnahmen je nach Serotyp
Der Schweizer Veterinärdienst erlässt keine allgemeinen Verbotsmassnahmen mehr gegen Betriebe, die von bereits in der Schweiz vorhandenen Serotypen betroffen sind, gegen die eine Impfung verfügbar ist. Nur das Verbringen kranker Tiere (einschliesslich zur Sömmerung) bleibt verboten.
Bei den Serotypen 3 und 8 wird die Sperre nach Bestätigung des Serotyps ohne weitere Massnahmen aufgehoben. Sollte hingegen ein neuer Serotyp festgestellt werden, würden verstärkte Massnahmen angewendet. // Weitere Informationen in den nebenstehenden Dokumenten sowie auf der Website des BLVs.
Die BVD-Ampel - ein neues Instrument zum Schutz der Rinderhaltungen vor BVD
Ab dem 1. November 2024 ist den Rinderhaltungen in der Schweiz eine BVD-Ampel zugeteilt. Sie ist ein Indikator für das BVD-Risiko eines Betriebes und ermöglicht den Tierhaltenden einen aktiven Schutz ihres Bestandes, indem sie nur Tiere aus Betrieben mit einem vernachlässigbaren BVD-Risiko in ihren Betrieb aufnehmen.
Die BVD-Ampel ist in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) und auf dem elektronisch ausgefüllten Begleitdokument ersichtlich. Vor dem Kauf eines Tieres sollte sich der Käufer unbedingt über die Farbe der BVD-Ampel des Herkunftsbetriebes informieren:
• Rote Ampel: hohes BVD-Risiko
• Orange Ampel: mittleres BVD-Risiko
• Grüne Ampel: vernachlässigbares BVD-Risiko
• Graue Ampel: BVD-Risiko nicht beurteilt (Sömmerung, Markt und Viehausstellung)
Vogelgrippe
Seit Mitte Februar 2025 sind in der Schweiz keine Fälle von Vogelgrippe mehr aufgetreten. Die geltende dringliche Verordnung zum Schutz des Landes vor der Vogelgrippe wurde daher nicht über den 31. März 2025 hinaus verlängert. Auch im Wallis wurden die am Ufer des Genfersees geltenden Massnahmen aufgehoben.
Präventionsmassnahmen die auch im Wallis anwendbar sind, gelten aber weiterhin, und sind hier zu finden.