FAQ - Elektronischer Geschäftsverkehr
Was tun, wenn ein Pfandtitel in Papierform unterbreitet werden muss?
1. Diese Verpflichtung im Feld «Bemerkungen» in der Rubrik «Grundbuchanmeldung» angeben.
2. Die Quittung für den Versand der Anmeldung beim Grundbuchamt ausdrucken.
3. Diese Quittung dem per Post zu verschickenden Pfandtitel beilegen.
4. Den Postversand am gleichen Tag vornehmen.
Muss die Erbengemeinschaft in Notariat» erstellt werden, wenn nach einem Erbgang ein Verkauf erfolgt?
Nein, in diesem Fall muss keine Erbengemeinschaft erstellt werden.
Weshalb müssen Paare angegeben werden?
Diese Angabe ist nützlich, um das Steuerformular in Bezug auf den Grundstückgewinn zu generieren.
Wo kann ich Rückstellungen vermerken?
Rückstellungen können im Feld «Bemerkungen» der Rubrik «Grundbuchanmeldung» angegeben werden.
Kann ich meine eigene Anmeldung verwenden?
Ja. Wichtig ist, dass die Requisition den geltenden Verordnungen entspricht.
Bedag möchte die Struktur der Anmeldung so weiterentwickeln, dass sämtliche Geschäftsarten berücksichtigt werden. Zurzeit sind nur Geschäfte, die Eigentumsübertragungen betreffen, gemäss den in Notariat+ eingegebenen Informationen strukturiert.
Ist es möglich, eine Nachforderung zu beantworten, ohne ein Dokument beizufügen?
Nein, die Beantwortung einer Nachforderung ohne Beifügung eines Dokuments ist nicht möglich. Allerdings kann die Information in einem PDF der Art «freie Beilage» ergänzt werden.
Wie kann die Mitteilung des Grundbuchamts nach der Beantwortung einer Nachforderung eingesehen werden?
Die Mitteilung (einschliesslich der Frist) ist jederzeit unter «Meldungen» einsehbar.
Wie muss ein abgewiesenes Geschäft archiviert werden?
Um ein abgewiesenes Geschäft zu archivieren, warten Sie ab, bis der Status in Notariat+ «Grundbuchamt abgewiesen» lautet. Der Abweisungsbescheid per Post kann bei Ihnen eintreffen, bevor der Status im System aktualisiert ist.
Weshalb erhalten wir den Entscheid und die Rechnung per Post?
Notariat+ ermöglicht einzig die elektronische Übermittlung der Anmeldungen beim Grundbuchamt. Der Entscheid und die Rechnung müssen deshalb momentan per Post verschickt werden.
Die Angaben zum Geschäft sind im Entscheid, welcher der Rechnung beiliegt, vermerkt.
An wen kann ich mich bei fachlichen Fragen zur Vorbereitung einer Urkunde über Notariat+ wenden?
Alle fachlichen Fragen sind an SRF-Support@admin.vs.ch zu richten.
An wen kann ich mich bei Fragen zur Plattform Notariat+ und zu ihrer Nutzung wenden?
Für technische oder Anwendungsfragen zu Notariat+, kontaktieren Sie den Support von Bedag:
031 306 72 25 (Deutsch, bedient von 8.00 – 17.00 Uhr)
An wen kann ich mich bei Problemen mit der Registrierung im Schweizerischen Register der Urkundspersonen (UPReg) wenden?
Bei Problemen im Zusammenhang mit der Registrierung im Schweizerischen Register der Urkundspersonen (UPReg), insbesondere wenn die Yubikey nicht erkannt wird oder die Signatur ungültig ist, wenden Sie sich bitte an den Support: support@upreg.ch.
