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Dienststelle für Grundbuchwesen
Übermittlung von Dokumenten an die Grundbuchämter
In Anwendung von Art. 21 Abs. 1 und 2 GIDA müssen alle Dokumente, die Personendaten und/oder besonders schützenswerte,...
Diese Seite enthält Informationen, die sich insbesondere an Notarinnen/Notare richten. Hier werden unter anderem folgende Informationen laufend publiziert:
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Dienststelle für Grundbuchwesen
In Anwendung von Art. 21 Abs. 1 und 2 GIDA müssen alle Dokumente, die Personendaten und/oder besonders schützenswerte,...
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Dienststelle für Grundbuchwesen
Eine öffentliche Urkunde über den Erwerb von Grundstücken im Sinne von Art. 4 BewG darf von der erwerbenden Partei nur unterzeichnet werden,...
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Dienststelle für Grundbuchwesen
Ab dem 1. Februar 2026 muss jeder Erwerber ausländischer Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz im Ausland dem beim Rechtsamt eingereichten Gesuch um Erteilung einer BewG-Bewilligung...
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Dienststelle für Grundbuchwesen
Am 1. Oktober 2025 treten die Änderungen von Art. 19 Abs. 2 und Art. 19 Abs. 4 kGBV in Kraft. Derzeit schreibt Art. 19 Abs. 2 kGBV die Hinterlegung der Urschrift (Papierversion im Original) beim Grundbuchamt vor...
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Dienststelle für Grundbuchwesen
Beim Erwerb eines Grundstücks durch eine natürliche Person (ohne Aufenthaltsbewilligung; mit Ausweis B EU/EFTA-Staaten; Ausweis B Nicht EU/EFTA-Staaten; Ausweis L; Legitimationskarte) ist das Rechts- und Verwaltungsamt...
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Dienststelle für Grundbuchwesen
Bei EU/EFTA-Staatsangehörigen mit einer Aufenthaltsbewilligung B, deren Einreise in die Schweiz zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Urkunde weniger als 6 Monate zurückliegt, stellt der Rechtsdienst der Dienststelle für Grundbuchwesen...
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