Aufenthaltsbewilligung - Coronavirus

Um die aktuelle Coronavirus-Pandemie zu bekämpfen, hat die Schweiz Massnahmen ergriffen, um die Mobilität von Personen zu minimieren.

In Bezug auf die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen heisst dies:

Für Personen, die bereits in der Schweiz wohnhaft sind, gilt :

  • Gesuche um Erteilung oder Verlängerung von Bewilligungen werden wie üblich bearbeitet.
  • Personen, die infolge der Zwangsschließung ihres Unternehmens arbeitslos sind, werden weder bei der Erneuerung der Bewilligung noch bei der Erteilung einer C-Bewilligung benachteiligt.

Für Personen, die sich als Touristen in der Schweiz aufhalten und nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist nach Hause zurückkehren können:

  • Für Drittstaatsangehörige: Ein Gesuch um Visaverlängerung oder nationales Visum muss bei unserer Dienststelle, wenn möglich per E-Mail, gestellt werden (christian.fragniere@admin.vs.ch oder fabienne.mayoraz@admin.vs.ch ). Die Anwesenheit am Schalter ist obligatorisch.
  • Für Personen, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind : Die Person bleibt als Tourist in der Schweiz, obwohl sie die erlaubten drei Monate überschritten hat. Falls erforderlich und nur im Ausnahmefall, insbesondere bei Problemen mit dem Krankenversicherungsschutz, kann ein Antrag auf eine L-Bewilligung ohne Erwerbstätigkeit gestellt werden. Das geplante Ausreisedatum aus der Schweiz muss auf dem Antrag angegeben werden.

Für Personen, die sich momentan im Ausland aufhalten:

  • Die Freizügigkeitsberechtigten dürfen in die Schweiz einreisen.
  • Drittstaatsangehörigen, die aus einem Risikoland gemäss Anhang 1 der COVID-19-Verord-nung 3 für einen bewilligungsfreien Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit bis zu 90 Tagen in die Schweiz einreisen wollen, ist die Einreise grundsätzlich zu verweigern.

Anträge auf Aufenthaltsbewilligungen werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge und in kürzester Zeit bearbeitet.

Wir ermutigen auch alle Arbeitgeber, sich an die RAV zu wenden, bei denen die Zahl der Anmeldungen von Arbeitssuchenden seit Beginn der Krise stark gestiegen ist, bevor sie eine Person mit Wohnsitz im Ausland einstellen.

Bei Fragen zu Aufenthaltsbewilligung: spm-dbm-migration@admin.vs.ch