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Jährliche Prüfung der Geschäftsführung und der Rechnungen der Stiftungen

Jährliche Prüfung der Geschäftsführung und der Rechnungen der Stiftungen

Die Stiftungen sind verpflichtet, der Aufsichtsbehörde innert sechs Monaten nach Abschluss eines jeden Rechnungsabschlusses die folgenden ordnungsgemäss unterzeichneten Dokumente zu unterbreiten:

  • die Jahresrechnung, bestehend aus Bilanz, Betriebsrechnung und Anhang;
  • den Jahresbericht über die Geschäftsführung;
  • den Bericht der Revisionsstelle oder die Bestätigung des Stiftungsrates für die von der Revisionspflicht befreiten Stiftungen.

Dokument

pdf Vermögensverwaltung - Anlagepolitik (05.03.2012)
pdf Inkrafttreten des neuen Schweizer Rechnungslegungsrechts (17.12.2014)
pdf Prüfung der Jahresrechnung (22.02.2016)
xls Anhang zur Jahresrechnung (ordentliche Revision) (Februar 2016).xls
xls Anhang zur Jahresrechnung (eingeschränkte Revision) (Februar 2016).xls
xls Anhang zur Jahresrechnung (Stiftungen die von der Revisionspflicht befreit sind) (Februar 2016)
pdf Bestätigung - Befreiung von der Revisionsstelle
pdf Fristerstreckungsgesuch für die Erstellung der Jahresrechnung (Mai 2017)

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