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Jährliche Prüfung der Geschäftsführung und der Rechnungen der Stiftungen
Jährliche Prüfung der Geschäftsführung und der Rechnungen der Stiftungen
Die Stiftungen sind verpflichtet, der Aufsichtsbehörde innert sechs Monaten nach Abschluss eines jeden Rechnungsabschlusses die folgenden ordnungsgemäss unterzeichneten Dokumente zu unterbreiten:
- die Jahresrechnung, bestehend aus Bilanz, Betriebsrechnung und Anhang;
- den Jahresbericht über die Geschäftsführung;
- den Bericht der Revisionsstelle oder die Bestätigung des Stiftungsrates für die von der Revisionspflicht befreiten Stiftungen.