Forstliche Bewilligungen und Reglementierungen

Der Gesetzgeber verbietet Rodungen und Bauten im Wald, Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich und können in Form von Rodungsbewilligungen, Dienstbarkeiten oder Bewilligungen für Kleinbauten gewährt werden. In Bauzonen werden die Waldgrenzen durch ein Waldfeststellungsverfahren gesetzlich festgelegt.