Holzschlag

Holzschläge und Pflegeeingriffe im öffentlichen oder Privatwald, erfordern eine forstliche Bewilligung der Dienststelle.

Der Gesuchsteller kontaktiert den Revierförster, um eine Erlaubnis für den Holzschlag zu erhalten.

Der Revierförster nimmt die Anzeichnung der zu fällenden Bäume vor.

Im Privatwald kann der Eigentümer ohne Anzeichnung des Revierförsters, aber mit dessen schriftlicher Erlaubnis, bis zu zehn Kubikmeter Holz pro Jahr schlagen.